Hauptbahnhof Stendal Beim Rauchen erwischt: Warum die Bundespolizei einen Haftbefehl vollstreckt
Ein 39-Jähriger, der rauchend in einem Tunnel des Stendaler Hauptbahnhofes erwischt wurde, ist von der Bundespolizei mit einem Haftbefehl konfrontiert worden.

Stendal. - Am Mittwoch, 19. März, haben Bundespolizisten einen 39-Jährigen beim Rauchen im Personentunnel des Hauptbahnhofes Stendal erwischt.
Bei der Belehrung und der anschließenden Kontrolle der Personalien fanden die Beamten heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera vom 17. Februar dieses Jahres vorliegt.
Gegen Raucher liegt Haftbefehl vor
Der 39-Jährige wurde vom Amtsgericht Stadtroda im September 2024 wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 175 Euro verurteilt.
Da er dieses nicht zahlte, wurde eine Erzwingungshaft von vier Tagen angeordnet. Die Bundespolizisten nahmen den Mann mit zur Dienststelle. Dort beglich er das ausstehende Bußgeld und wurde wieder entlassen.
Nun erwartet ihn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz.