Erststimme und Zweitstimme Wahlkreise und Mandate: So funktioniert die Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl spielt die Zweitstimme eine entscheidende Rolle für die Sitzverteilung im Parlament. Bisher führten Überhang- und Ausgleichsmandate zu einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl.
Berlin. - Bei der Bundestagswahl hat jeder wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird in jedem der 299 Wahlkreise ein Kandidat direkt gewählt. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmergebnis. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt, die dazu Landeslisten aufstellen. Im Idealfall würden über die Listen ebenfalls 299 Abgeordnete in den Bundestag einziehen.
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Aber: Hat eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erhalten als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese behalten. Man spricht von Überhangmandaten. Damit sich die über das Zweitstimmenergebnis ermittelten Mehrheitsverhältnisse trotzdem tatsächlich im Bundestag abbilden, erhalten die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Dieses komplexe System lässt den Bundestag wachsen und wachsen und wachsen.
Größter Bundestag nach Bundestagswahl 2021
Der 20. Deutsche Bundestag hat eine Rekordzahl von 736 Mandaten und ist damit das größte freie Parlament der Welt. Der Bundestag hat am 17. März 2023 mit der Wahlrechtsreform zur Verringerung der Zahl der Abgeordneten die Zuteilung von Bundestagssitzen durch Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft.
Künftig wird die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag immer 630 betragen.