AfD als Prüffall: Gericht entscheidet über Einstufung
Weimar - Das Verwaltungsgericht in Weimar entscheidet voraussichtlich heute (10.00 Uhr) über die Frage, ob die öffentliche Einstufung der Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als Prüffall rechtens war. Im November 2019 war die AfD vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen die öffentliche Einstufung gescheitert.
Der Prüffall ist eine Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Das Gericht argumentierte damals, dass der Verfassungsschutz eine Behörde und kein Verfassungsorgan sei und daher das Verfassungsgericht nicht zuständig sei.
Auf Bundesebene darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Die AfD hatte sich noch vor einer möglichen Einstufung als Verdachtsfall vorsorglich an das Gericht gewandt, um diese zu verhindern.
Der Thüringer Landesverband der AfD wurde vom Landesverfassungsschutz inzwischen als gesichert extremistisch eingestuft.