Extremismus Faeser verteidigt „Compact“-Verbot - Magazin-Chef feiert
Nach der Gerichtsentscheidung zugunsten des „Compact“-Magazins muss Faeser unbequeme Fragen beantworten. Ist sie bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus womöglich über das Ziel hinausgeschossen?
Berlin - Mal gewinnt man, mal verliert man - so kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum „Compact“-Magazin und die damit verbundene massive Kritik an ihrer Amtsführung. Ihren Kampf gegen „Verfassungsfeinde“ werde sie fortsetzen, sagt die SPD-Politikerin. Der Chef des rechtsextremistischen Medienunternehmens, Jürgen Elsässer, triumphiert einen Tag nach der Entscheidung im Eilverfahren, die das Verbot vorläufig ausgesetzt hat.
Faeser gibt sich selbstbewusst
„Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen“, sagt Faeser bei einem Termin am Berliner Ostbahnhof. Die Ministerin ist eigentlich hergekommen, um eine Anlaufstelle der Bundespolizei für weibliche Opfer häuslicher Gewalt vorzustellen. Doch auch zur gerichtlichen Niederlage vom Vortag muss sie Stellung beziehen. Faeser bekräftigt, angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden. Das Bundesinnenministerium halte mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest. Faeser, die wegen einer Verletzung am Knöchel seit Wochen mit Krücken unterwegs ist, betont: „In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen.“
Die Ministerin hat „Compact“ am 16. Juli verboten. Sie begründete dies damit, dass das Blatt ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Eilverfahren am Mittwoch vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Faeser: „Ganz normaler Vorgang“
Es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert würden, sagt Faeser. Sie verweist auf Verbotsverfügungen ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten, und erklärt, es sei positiv, dass das Gericht grundsätzlich bestätigt habe, dass ein Vereinsverbot gegen ein Medienunternehmen wie „Compact“ möglich sei. Nun habe man „in Teilen mal verloren“, sagt Faeser. Sie fügt hinzu: „Es ist ein ganz normaler Vorgang.“
Nach dem vorläufigen Scheitern des „Compact“-Verbotes hagelte es Kritik für Faeser von Union und AfD, aber auch vom Koalitionspartner FDP. „Die Eil-Entscheidung gegen das "Compact"-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann. Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „peinlich für das Bundesinnenministerium“. Das „Compact“-Magazin könne sich jetzt als Opfer darstellen, sagte Kuhle dem „Spiegel“. Was keiner ausspricht, aber wohl viele denken, ist: Die Schlappe vor Gericht könnte der AfD bei den im September anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg in die Hände spielen, die in zwei Instanzen erfolglos gegen die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt hatte. „Faeser muss jetzt den Hut nehmen“, fordert die AfD-Vorsitzende, Alice Weidel.
Herausgeber feiert Etappensieg
Während die Ministerin unbequeme Fragen beantworten muss, genießt der „Compact“-Chef den Moment. „Compact“ habe obsiegt über „die autoritären, um nicht zu sagen faschistischen Übergriffigkeiten der Innenministerin Nancy Faeser“, sagt Jürgen Elsässer vor Journalisten in Berlin. Und: „Der gestrige Tag war ein Sieg von David über Goliath, war ein Sieg der Demokratie über die Diktatur und war ein Sieg des Volkes über das Regime.“
Die August-Ausgabe, die vorerst zurückgehalten worden sei, könne nun ausgeliefert werden, sagt Elsässer. Allerdings könne der Verlag bislang nicht auf seine gewöhnlichen Vertriebswege zurückgreifen, Unterlagen und Ausrüstung seien ja beschlagnahmt worden. „Wir haben keine Schreibtische, keine Stühle, keine Computer, keine Unterlagen, keine Dateien. Wir haben gar nichts mehr.“
„Compact“-Chef hofft auf Auflagensteigerung nach Berichten über Verbot
Er rechne aber damit, dass sich die Reichweite von Magazin und Sender ausweiten würden. „Vor Faesers Attacke haben uns vielleicht zwei Millionen Deutsche gekannt. Jetzt dürften es 60 Millionen sein.“ Elsässer sagte: „Jeder will jetzt dieses Blatt haben.“
Einer der Anwälte von „Compact“, Laurens Nothdurft, bewertete die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als „enorm hoch“. Genaueres lasse sich aber erst sagen, wenn die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung im Eilverfahren vorliege. Man kämpfe juristisch auf Länderebene um die schnelle Rückgabe der beschlagnahmten Betriebsmittel.
Ohnehin haben die Beamten nur noch wenige Tage Zeit, den Inhalt der Schriften und Datenträger des Medienunternehmens zu kopieren. „Im Hauptsacheverfahren werden auch die sichergestellten Beweismittel für das Vereinsverbot eine weitere Rolle spielen“, sagt Faeser. Diese würden aktuell ausgewertet.
Vergangenheit von Mitarbeitern für Elsässer kein Problem
In der von Anwälten Elsässers veröffentlichten Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wurden auch Informationen über Bezüge mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) aufgelistet. Elsässer sagt, mit der NPD habe „Compact“ nie etwas zu tun gehabt, aber auch: „Es ist richtig, es haben Leute, die früher oder vielleicht auch aktuell mit der NPD zu tun hatten, für uns geschrieben.“ Sie bewegten sich aber im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Lebensläufe und Arbeitszeugnisse lasse er sich bei Bewerbungsgesprächen nie zeigen.
„Regime stürzen“ - Chefredakteur sieht sich dennoch als Demokrat
Das Innenministerium hatte in seiner Verbotsverfügung einen Satz Elässers zitiert, den dieser anders verstanden wissen will. „Dieser Satz "Dieses Regime muss gestürzt werden" von mir ist ja einer der meist missverstandenen Sätze aus meinem Mund“, sagt er. Seine Erklärung zu dem Zitat: Ihm werde unterstellt, er wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das freiheitlich-demokratische System stürzen. „Dabei ging es mir immer darum, durch den Sturz des sogenannten Regimes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung wiederherzustellen.“