Justiz Klimaaktivisten nicht schuld an Tod von Radfahrerin
Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Als im Oktober eine Berliner Radfahrerin überfahren wurde, behinderte ein Klimaprotest ein Bergefahrzeug. Eine Anklage plant die Staatsanwaltschaft aber nicht.
Berlin (dpa) - Entlastung für Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation: Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht bei ihnen keine strafrechtliche Verantwortung für den Tod einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer im Oktober. Dies erklärte die Ermittlungsbehörde zu dem Todesfall, der bundesweit Debatten ausgelöst hatte.
Zugleich sorgten neue Aktionen von Letzter Generation und Extinction Rebellion in Berlin für Wirbel. Aktivisten kippten schwarze Farbe vor Gebäude und zündeten Rauchbomben auf dem Balkon des Luxushotels Adlon. Es gab mehr als 60 Festnahmen.
Die Letzte Generation organisiert seit Anfang 2022 in vielen Städten Straßenblockaden. Am Tag des tödlichen Unfalls am 31. Oktober 2022 in Berlin hatten sich zwei Aktivisten an einer Schilderbrücke an der A100 festgeklebt und Transparente entrollt. Daraufhin bildete sich Stau. Als in der Innenstadt etwa fünf Kilometer entfernt die 44-jährige Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren wurde, verlangsamte dies zwei Feuerwehrwagen, darunter einen Rüstwagen, der bei der Bergung helfen sollte.
Notärztin hatte bereits anders entschieden
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen“, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft. „Auf deren Eintreffen kam es aber nicht an.“ Die Notärztin habe korrekt entschieden, nicht auf ein Anheben des Betonmischers durch den Bergewagen zu warten, sondern eine sofortige Rettung durch Wegfahren des Lasters einzuleiten.
„Zudem ergab die Obduktion, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Gegen die beiden 60 und 63 Jahre alten Aktivisten werde keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben. Verantworten müssen sie sich aber wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Nach dem Todesfall war die Letzte Generation heftig für ihre Aktionen kritisiert worden. Politiker forderten ein härteres Vorgehen und warnten vor kriminellen und terroristischen Tendenzen der Aktivisten. Diese sprachen von „Hetze“.
Ermittlungen wegen Schmierereien an FDP-Zentrale
Ermittlungen wegen Sachbeschädigung gibt es nach Angaben der Polizei wegen der neuen Proteste vom Donnerstag. Bei den Farbschmierereien an Gebäuden agierten die Gruppen Extinction Rebellion und Letzte Generation nach eigenen Angaben gemeinsam. Dabei kippten sie öl-ähnliche schwarze Flüssigkeit unter anderem vor die FDP-Bundeszentrale in Berlin-Mitte sowie vor Standorte der Unternehmen Coca-Cola und Bayer. Extinction Rebellion sprach von 25 Firmensitzen, Verbands- und Parteizentralen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten „die Umweltzerstörung durch multinationale Unternehmen und das derzeitige Wirtschaftssystem anprangern“, erklärte die Gruppe. Das verwendete Kunstöl sei mit Wasser abwaschbar. Laut Polizei zogen auch etwa 120 Menschen in einer angemeldeten Demonstration durch die Innenstadt. Einige Aktivisten buchten sich ein Zimmer im Luxushotel Adlon, entrollten vom Balkon aus ein großes Transparent und zündeten Rauchbomben.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kritisierte die Farbaktion. Protest im Rahmen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit werde gestützt und geschützt. „Blinde Schädigungswut, Nötigungen, Gefährdungen anderer verlassen aber diesen Rahmen, den wir uns als Gesellschaft gegeben haben.“ Dem stelle sich der Rechtsstaat entgegen. Das zeige sich in den mehr als 60 Festnahmen vom Donnerstag, erklärte Spranger.