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Paragraf 218 Legalisierung von Abtreibung droht zu scheitern

Obwohl mehr als 300 Abgeordnete die Legalisierung von Abtreibung in der Frühphase unterstützen, droht die Abstimmung darüber im Bundestag zu scheitern. Verbände machen auf den letzten Metern Druck.

Von dpa Aktualisiert: 10.02.2025, 16:31
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Bernd Weißbrod/dpa

Berlin - In einem Eil-Appell an die Abgeordneten des Bundestags dringen 50 Verbände der Zivilgesellschaft auf eine Abstimmung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dazu übergaben Bündnis-Vertreter vor dem Reichstagsgebäude zwei Petitionen mit mehr als 300.000 Unterzeichnern an Bundestagsabgeordnete, wie die Organisation Campact mitteilte. Die Verbände, unter ihnen der Bundesverband von Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Deutsche Frauenrat, setzen sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ein und unterstützen einen entsprechenden parlamentarischen Antrag, den mehr als 300 Bundestagsabgeordnete im vergangenen Herbst eingebracht hatten. Über seine Zukunft entscheidet am Abend der Rechtsausschuss des Bundestags.

Rechtsausschuss müsste Weg für Sondersitzung freimachen

Es handelt sich dabei um einen maßgeblich von Grünen und SPD vorangetriebenen Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herausnehmen soll. Abtreibungen sollen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, soll bestehen bleiben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung abschaffen wollen.

Ob das Vorhaben noch eine Chance hat, vor der Wahl im Bundestag überhaupt zur Abstimmung gestellt zu werden, hängt davon ab, ob der Rechtsausschuss eine Sondersitzung des Bundestags veranlasst - ohne die eine Abstimmung vor der Wahl nicht mehr möglich wäre. Planmäßig kommt der Bundestag nur noch diese Woche Dienstag zusammen.

Grünen-Fraktionsvorsitzende appelliert an Union

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann appellierte an die Abgeordneten der Union, den Weg für eine Abstimmung doch noch auf den letzten Metern freizumachen. „Das ist mein dringender Appell: Setzen Sie sich in der Sache auseinander“, sagte Haßelmann. „Blockieren Sie keine Abstimmung im Deutschen Bundestag!“ Eine Änderung des Abtreibungsrechts sei „überfällig“, betonte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete, die den Gruppenantrag mit unterschrieben hat. „Jetzt ist die Chance, über eine verfassungsrechtsfeste Regelung zu entscheiden“, sagte die Grünen-Politikerin der dpa.

Das Portal t-online hatte zuvor unter Berufung auf den FDP-Politiker Thorsten Lieb, den stellvertretenden Vorsitzenden im Rechtsausschuss, berichtet, dass die Abgeordneten der Liberalen eine Sondersitzung des Parlaments zum Zwecke der Abstimmung über den Gruppenantrag nicht mittragen würden. 

Sollte es doch noch zur Abstimmung über den Entwurf im Bundestag kommen, ist es angesichts des umstrittenen Themas ohnehin fraglich, ob er eine Mehrheit bekäme. Offiziell unterschrieben hatten den Gruppenantrag 328 Bundestagsabgeordnete. Demnach würden noch 39 Stimmen für eine Mehrheit im Parlament fehlen.