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Lockerung der Maskenpflicht eine Erleichterung

Von dpa 15.07.2021, 08:01
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch.
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration

Dresden - Der Handelsverband Sachsen hat die Lockerung der Maskenpflicht beim Einkaufen als Erleichterung und weiteren Schritt Richtung Normalität begrüßt. „Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften bedeutet der Wegfall gerade in den Sommermonaten ein Weniger an Belastung“, sagte Hauptgeschäftsführer René Glaser der Deutschen Presse-Agentur.

Die Mund-Nasen-Bedeckung halte zahlreiche Kunden davon ab, entspannt zu bummeln und auch Ware an- und auszuprobieren, so Glaser. Das hätten zahlreiche Rückmeldungen und Gespräche ergeben. Gleichwohl mahnte der Handelsverband an, das Erreichte nicht zu gefährden und leichtfertig aufs Spiel zu setzten. „Der Einzelhandel darf keinesfalls wieder in einen Lockdown respektive in eine faktische Schließung mit immensen wirtschaftlichen Folgen gehen müssen.“ Nötig sei daher eine Strategie für den Herbst.

Angesichts der niedrigen Corona-Infektionszahlen hatte das Kabinett in Sachsen eine Veränderung der Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese sieht ab Freitag den Wegfall der Maskenpflicht in Supermärkten und Läden unter Auflagen vor: Die Zahl der Neuansteckungen je 100 000 Einwohner in einer Woche muss stabil unter zehn liegen und der Mindestabstand eingehalten werden.

Man setzte dabei auch auf Eigenverantwortung, hieß es im Gesundheitsministerium. Jeder müsse die Lage vor Ort selbst einschätzen. „In einem gut gefüllten Supermarkt an einem Freitagnachmittag, wo der Mindestabstand eben nicht eingehalten werden kann, muss weiter eine Maske getragen werden“, so das Ministerium. Ist man in einem Geschäft hingegen allein oder mit wenigen Kunden, sei keine Maske nötig.

Derzeit liegt der Inzidenzwert in allen Städten und Landkreisen in Sachsen unter der Marke von zehn. Am höchsten ist der Wert in Dresden mit 5,9. Wird der Grenzwert von zehn an fünf Tagen in Folge überschritten, gelten ab dem übernächsten Tag wieder Verschärfungen.