Ministerin: Corona-Schutz nicht voreilig über Bord werfen
Erfurt/Berlin - In der Debatte um ein Ende der Maskenpflicht hat Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) vor vorschnellen Reaktionen gewarnt. Es wäre falsch, „jetzt schon sämtliche Schutzmaßnahmen über Bord zu werfen, bevor alle, die das möchten, den vollständigen Impfschutz erhalten haben“, erklärte Werner nach Angaben ihres Ministeriums am Sonntag in Erfurt. Sie reagierte auf Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die die Länder aufgefordert hatte, angesichts der abflauenden Coronavirus-Pandemie die Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen.
Alle Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie würden in Thüringen ständig auf ihre Angemessenheit hin überprüft - „dazu gehört auch die Maskenpflicht“, so Werner. „Keine der geltenden Vorschriften wird leichtfertig verlängert.“ Es dürfte aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Pandemie noch nicht endgültig überwunden sei.
Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“, sagte Lambrecht der „Bild am Sonntag“. „Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen.“
Die derzeit niedrigen Infektionszahlen seien auf das Einhalten der Infektionsschutzregeln, den Einfluss des Wetters und die Impfungen zurückzuführen, erklärte Werner. „Wir sehen jedoch am Beispiel Großbritanniens, dass Virusmutationen selbst bei höheren Impfquoten die Fallzahlen schnell wieder steigen lassen können.
Die Thüringer Ministerin verwies darauf, dass im Infektionsschutzgesetz festgelegt sei, dass die Corona-Eindämmungsverordnungen immer maximal 28 Tage gelten. Bei jeder neuen Verordnung würden in Thüringen der Landtag sowie die Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt.
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ging angesichts der Zahlen weiter als Lambrecht und forderte ein komplettes Ende der Maskenpflicht. „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagt Kubicki der „Bild am Sonntag“. Die Landesregierungen müssten jetzt zügig ihre Verordnungen ändern, sonst würden sie bald von den Verwaltungsgerichten gezwungen.