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Strafvollzug Noch keine Entscheidung über Verlegung von Halle-Attentäter

Von dpa Aktualisiert: 18.12.2022, 20:47
Eine Mauer und ein Drahtzaun eines Gefängnisses.
Eine Mauer und ein Drahtzaun eines Gefängnisses. Markus Scholz/dpa/Symbolbild

Magdeburg/Burg - Nach der Geiselnahme durch den Attentäter von Halle in der JVA Burg steht eine Entscheidung über eine mögliche Verlegung des Gefangenen in ein anderes Bundesland noch aus. „Die Möglichkeit einer Verlegung wird seitens der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin geprüft“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Magdeburg der Deutschen Presse-Agentur.

Medienberichten, wonach sich der Attentäter im Hungerstreik befinde, bestätigte der Sprecher nicht. „Gegenwärtig isst und trinkt er“, erklärte er in der Nacht zum Samstag. Der Attentäter habe jedoch „in den letzten Tagen keine Nahrung aufgenommen“.

Der 30-Jährige hatte Montagabend in der Justizvollzugsanstalt zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und wollte sich den Weg in die Freiheit erzwingen. Er wurde nach weniger als einer Stunde überwältigt. Der Halle-Attentäter ist derzeit weiter in einem besonders gesicherten Haftraum in der JVA Burg untergebracht.

Der Mann war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er in der Nähe der Synagoge zwei Menschen.