Prozess Rechtsextremist Liebich wegen Verleumdung erneut verurteilt
Halle - Das Landgericht in Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Das Amtsgericht hatte Liebich bereits vor zwei Jahren zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. Dagegen legte Liebich Berufung ein. Das Landgericht bestätigte in Teilen die Einschätzung des Amtsgerichtes.
Demnach soll Liebich Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt haben. Den zentralen Vorwurf, Liebich habe die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) verleumdet, bestätigte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.
Sven Liebich hatte sich während des Berufungsprozesses auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Die erlaubten es nicht, Falschzitate in die Welt zu setzen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Die Kammer machte deutlich, dass Liebichs Berufung zwar zulässig, aber nur in Teilen begründet sei. „Sie sind ein Überzeugungstäter“, so der Richter zu Liebich.