Betrug Zwölf Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Corona-Tests
Mit Milliardenbeträgen hat der Bund die Corona-Tests finanziert. Nach und nach kommt bei ausführlichen Prüfungen heraus, dass manche Betreiber von Teststationen das Hilfsprogramm mit falschen Abrechnungen ausgenutzt haben, um sich zu bereichern.
Potsdam - Wegen möglichen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Tests ermitteln die Brandenburger Staatsanwaltschaften derzeit in zwölf Verfahren. Sie richteten sich gegen insgesamt 20 Beschuldigte. Das teilte das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Lena Kotré und Daniela Oeynhausen (beide AfD) mit, wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Drei weitere Verfahren sind an die Ermittlungsbehörden in Berlin und Hamburg abgegeben worden.
In einem weiteren Fall prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam noch einen Anfangsverdacht. Ein Verfahren haben die Strafermittler in Frankfurt (Oder) mittlerweile mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Laut Ministerium hatte eine Frau ein Zertifikat erhalten, obwohl es gar keinen Test gegeben hatte. In fünf Fällen wies die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg die märkischen Justizbehörden nach eigenen Prüfungen auf entsprechende Verdachtsfälle hin.
Bei einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin geht es um möglichen Betrug bei einer Teststation in der Prignitz. Da die Beschuldigte in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, hatte zunächst die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt. Die Schadenshöhe wird mit 110.000 Euro angegeben, das ist die mit Abstand bislang höchste Summe bei einem Ermittlungsverfahren zu Corona-Bürgertests in Brandenburg. In neun Fällen steht die Schadenshöhe noch nicht fest. Den Angaben des Justizministeriums zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam auch gegen drei Beschuldigte, die in Berlin wohnen. Sie stehen im Verdacht, Leistungen an Teststationen in Brandenburg nicht oder unzureichend abgerechnet zu haben.
In ihrer Anfrage wollten die AfD-Abgeordneten auch erfahren, ob Abrechnungsbetrugsfälle spezifisch erfasst werden, da es sich höchstwahrscheinlich um flächendeckende und länderübergreifende Delikte handele. Laut Justizministerium besteht bei den Staatsanwaltschaften eine solche spezifische Erfassung der Betrugsfälle in Corona-Teststellen nicht. Die einschlägigen Verfahren würden jedoch in einem Dezernat oder in einer Abteilung geführt.
Die Abgeordnete Oeynhausen warf dem Land einen „laxen Umgang“ mit den Betrugsfällen in den Corona-Testzentren vor. „Erforderlich ist eine vollständige Schadensermittlung, auf die wir nun seit fast einem Jahr warten“, sagte sie der dpa. Daran scheine die Landesregierung aber kein Interesse zu haben.