Bundesverfassungsgericht erlaubt Anlagen auf Forstflächen Windkraft für Waldschutz
Endlich hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass niemand speziell den Wald vor Windmühlen schützen darf. Warum das Urteil richtig und wichtig ist.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist richtig. Wer die toten Fichtenwälder am Rennsteig in Thüringen oder im Harz sieht oder Kiefer-Plantagen in Brandenburg, fragt sich, warum Windkraftanlagen dort mehr stören sollten, als in der schönen Börde-Landschaft. Tatsächlich gibt es in solchen Wäldern viele Standorte, die weit entfernt von Wohnbebauung, aber nah genug an befestigten Wirtschaftswegen, durchaus in Frage kommen.
Und dem, der den Traum von sattgrünen Mischwäldern nicht aufgeben will, sei gesagt: Bis die nachgewachsen sind, haben die Anlagen längst ihre Betriebszeit überschritten. Das Geld, dass sie in der Zeit erwirtschaften, kann zum Teil in den Wald(um)bau gesteckt werden. Da werden Milliarden Euro gebraucht, die Waldbesitzer nicht mit dem Holzverkauf erwirtschaften können. Und saubere Energie hilft nicht nur dem Wald. Windkraft für Waldschutz ist seit gestern überall möglich.