Nancy Faeser und Arne Schönbohm Illegaler Einsatz der Schlapphüte?
Der Skandal um die Ablösung den früheren Präsidenten der Cyber-Abwehr, Arne Schönbohm, zieht offenbar weitere Kreise.

Von Uwe Kreißig - Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe Schönbohm in einem disziplinarischen Vorverfahren durch den Verfassungsschutz ausforschen lassen. Das berichtet „Bild online“ gestern.
Gestern Vormittag sollte Faeser dazu in zwei Sondersitzungen des Innenausschusses und danach des Geheimdienste-Kontrollgremiums befragt werden. Die Ministerin habe sich aber „aus gesundheitlichen Gründen“ entschuldigen lassen. An Faesers Stelle nahm eine parlamentarische Staatssekretärin teil, so „Bild online“.
Diese Entschuldigung erscheint zumindest mysteriös. Denn am gleichen Tag gab Faeser, die Spitzenkandidatin der SPD bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen ist, der Nachrichtenagentur dpa in Wiesbaden ein Interview.
Bei einem Wahlerfolg wolle sie am liebsten auch in Hessen in einer Ampel-Koalition mit Grünen und FDP regieren. „Weil die Ampel ein progressives Bündnis ist, mit dem Sie richtig viel verändern, bewegen und wirklich auch verbessern können“, sagte sie gestern der dpa, die ihren Bericht um 14.55 Uhr online stellte.
Für ein Disziplinarverfahren gegen Schönbohm gab es offenbar keine Grundlagen, denn ein solches werde dann eingeleitet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Dienstvergehen vorliegen. Im Fall Schönbohm lagen diese aber offenbar nicht vor.
Vermutlich sei den Beteiligten schnell klar geworden, dass die Vorwürfe gegen Schönbohm, die der umstrittene ZDF-Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ gegen Schönbohm verbreitet hatte, falsch waren. Darin war Schönbohm eine zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen worden.
Deshalb habe Faeser intern weiter nach Vorwürfen suchen lassen. Hierbei sei das von ihr beaufsichtigte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingesetzt worden, „um Belastungsmaterial gegen Schönbohm zu erschnüffeln“, wie ein Insider zur „Bild“ gesagt haben soll. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig.
„Eine Innenministerin, die Unschuldige durch ihren Geheimdienst verfolgen lässt, ist eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat“, zitierte „Bild online“ gestern den CDU-Innenexperten Stefan Heck zu dem Vorgang.
Der innenpolitische Sprecher der FDP, Manuel Höferlin, betonte, dass es nach Angaben der parlamentarischen Staatssekretärin des Innern „keine nachrichtendienstlichen Maßnahmen im Auftrag des BMI und der Bundesministerin gab“. Das berichtete gestern „Focus online“.
Zuvor hatte Schönbohm eine Mobbingklage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Es werde ein beamtenrechtlicher Schadenersatzanspruch geltend gemacht, wie dpa berichtete. Auch das ZDF hat Schönbohm verklagen lassen. Er verlangt 100 000 Euro Schmerzensgeld und eine Unterlassung. Nicht auszuschließen ist, dass auch Böhmermann persönlich noch von Schönbohm verklagt wird.