Covid-19 Mundschutz in Bussen und Bahnen ist jetzt freiwillig
Ob mit Maske oder ohne: Darüber können Fahrgäste in Bussen und Bahnen seit heute bundesweit selbst entscheiden. Der Schritt war längst überfällig, meint der Fahrgastverband Pro Bahn.
Berlin - Mit der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ist am Donnerstag eine der am längsten durchgehend geltenden Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Die Fahrgäste sind nun nicht mehr verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Nah- oder Fernverkehr zu tragen - egal, in welchem Bundesland sie unterwegs sind. Bis einschließlich Mittwoch galt die Regelung noch im Fernverkehr sowie in neun Bundesländern.
Dass die Regelung nun Geschichte ist, sei richtig, sagte Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn am Donnerstag. „Es war zuletzt nicht mehr vermittelbar, dass zum Beispiel in Flugzeugen keine Maske getragen werden musste, aber in der Bahn.“ Er verwies zudem auf die Nachbarländer, die zum Teil längst die Maskenpflicht im Fernverkehr abgeschafft hatten. „In Bad Bentheim an der deutsch-niederländischen Grenze ist dann beim Lokwechsel ständig das Coronavirus miteingestiegen - mit der Fahrt über die Grenze galt plötzlich Maskenpflicht“, sagte Naumann scherzend.
Auch die Verkehrsunternehmen hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beenden. „Eine Pflicht war aus Branchensicht angesichts der pandemischen Lage schon lange nicht mehr nötig“, teilte ein Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Und es fiel auch immer schwerer, diese bei den Fahrgästen durchzusetzen.“ Selbst die Deutsche Bahn, sonst eher zurückhaltend mit öffentlichen Forderungen an die Bundesregierung, hatte sich vor einigen Wochen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht in Fernzügen ausgesprochen.
Lauterbach: Trage freiwillig weiter Maske
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen stehen nun die beiden Prinzipien Freiwilligkeit und Eigenverantwortung noch ein Stückchen mehr im Mittelpunkt der Corona-Strategie. Am Donnerstag waren einige Menschen mit Masken in den Bahnen zu sehen - zum Teil aus Gewohnheit, zum Teil mit dem Ziel, sich weiterhin vor dem hoch ansteckenden Coronavirus zu schützen.
„Wer möchte, sollte die Maske weiter tragen können und dabei auch nicht doof angeschaut werden“, sagte Naumann. Seiner Meinung nach hätte die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen schon fallen können, als die Mund-Nasen-Bedeckungen auch in Fliegern und Discos nicht mehr vorgeschrieben wurden.
Ursprünglich sollte die Tragepflicht in ICEs, ICs, ECs und Fernbussen wie Flixbus noch bis Anfang April bestehen bleiben. Am 13. Januar verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber das neue Enddatum für die Regelung. „Trotzdem sollte man freiwillig Maske tragen. Ich tue es auch. Um kein LongCovid zu riskieren und andere zu schützen“, twitterte Lauterbach am Mittwoch.
Die Maskenpflicht wurde im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln schrittweise eingeführt. Zunächst reichten Tücher oder Schals, auch weil Masken knapp waren. Anfang 2021 führte Bayern schließlich als erstes Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht ein, was sich schließlich durchsetzte.
Bahn: Keine Masken-Abteile
Nicht allen Fahrgästen dürfte das Ende der Maskenpflicht in Zügen geheuer sein. Kurz nach Lauterbachs Ankündigung zum Ende der Maßnahme forderten manche Nutzerinnen und Nutzer auf Twitter, separate Bereiche in Fernzügen der Deutschen Bahn für diejenigen einzurichten, die weiterhin nicht neben Fahrgästen ohne Maske sitzen wollen.
Doch solche ausgewiesenen Bereiche werde es in den Fernzügen nicht geben, teilte ein Bahnsprecher mit. Auch die Verordnungen der Länder sähen keine eigenen Bereiche mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen vor. „Fahrgäste mit besonderem Schutzbedürfnis können auch zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen“, sagte der Bahn-Sprecher.
Im Gesundheits- und Pflegebereich bleiben einige Corona-Regeln noch bestehen: Bundesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Masken tragen. Für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Corona-Test.