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Corona-Pandemie Rechnungshof rügt Erstattung für Masken durch Spahn-Ressort

Apotheken sollten vulnerable Menschen schnell mit Schutzmasken versorgen. Mit Kosten von mehr als zwei Milliarden Euro hätten sie jedoch viel zu viel Geld dafür bekommen, rügt der Rechnungshof.

Von dpa 10.06.2021, 11:57
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, kommt zur wöchentlichen Kabinettssitzung der Bundesregierung im Kanzleramt.
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, kommt zur wöchentlichen Kabinettssitzung der Bundesregierung im Kanzleramt. Markus Schreiber/AP POOL/AP

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs in der Corona-Krise für Schutzmasken zeitweise deutlich mehr an Apotheken gezahlt als nötig.

So habe es bei der Erstattung von Masken für Menschen mit Vorerkrankungen „eine deutliche Überkompensation“ zugunsten der Apotheken gegeben, heißt es in dem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuvor hatten die „Welt“ sowie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.

Auf Basis einer Verordnung des Ministeriums von Ressortchef Jens Spahn (CDU) erhielten von Dezember bis April besonders vulnerable Personen jeweils 15 Schutzmasken von den Apotheken. „Alternative Vertriebswege prüfte es nicht“, bemängelten die Rechnungsprüfer.

Insgesamt kostete die Abgabe der Masken bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro. „Nicht aufklären“ ließ sich laut dem Bericht dabei, wie Spahns Ministerium zum bezahlten Erstattungspreis von 6 Euro pro Maske kam. Eine „Überkompensation“ für die Apotheker dürfte nach Ansicht der Rechnungsprüfer auch noch der im Februar auf 3,90 Euro gesenkte Erstattungsbetrag gewesen sein. Bereits Ende Januar habe es zertifizierte FFP2-Masken für unter 1 Euro gegeben.

Das kritisierte Ministerium erläutert in seiner im Prüfbericht enthaltenen Stellungnahme, für die kostenfreie Abgabe der Masken habe es nach einem Beschluss einer Bund-Länder-Spitzenrunde vom November nur vier Wochen Zeit gegeben. Der Erstattungsbetrag sei auf eine Markterhebung zurückgegangen.

„Eine massive Überkompensation aus Steuermitteln“ habe es auch bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben, so der Bericht des Rechnungshofs.