Energiewende Mehr Transparenz für Fernwärmekunden - was Habeck plant
Wieder mal das Thema Heizungen. Dieses Mal geht es um den Fernwärmemarkt. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck plant Änderungen.
Berlin - Fernwärme soll bei der Heizungswende eine immer wichtigere Rolle spielen - Verbraucherschützer aber fordern seit langem, der Markt müsse verbraucherfreundlicher werden. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun mehr Kostentransparenz herstellen. Zudem soll der Schutz von Verbrauchern vor zu hohen Fernwärmepreisen gestärkt werden, wie das Ministerium mitteilte. Geplant ist eine Änderung der Fernwärme-Verordnung. Dadurch sollten „wesentliche wettbewerbs- und kundenfreundliche Verbesserungen“ für mehr Transparenz und Flexibilität bei den Versorgungsbedingungen erreicht werden.
Was geplant ist
Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorgungsunternehmen sollen erweitert werden. So soll künftig eine Musterrechnung im Internet veröffentlicht werden, aus welcher sich die Anwendung einer etwaigen Preisänderungsklausel verständlich nachvollziehen lässt, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht. Auch Preisbestandteile sollen aufgeführt werden. Zudem sollen „Anpassungsrechte“ des Kunden bezüglich der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung festgelegt werden. Die Laufzeit des Versorgungsvertrages für Folgeverträge soll verkürzt werden, von 10 auf 5 Jahre.
Aus Sicht von Verbraucherschützern ist derzeit für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer nachvollziehbar, wie Preise bei Fernwärme gebildet werden. Die Preise für Fernwärme in Deutschland unterschieden sich regional deutlich.
Wie Deutschland heizt
Rund 70 Prozent der Heizungen in Deutschland werden mit Gas oder Öl betrieben, wie aus Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zum Heizungsmarkt 2023 hervorgeht. Der Anteil der Fernwärme lagt demnach bei rund 15 Prozent aller Wohnungen – Tendenz steigend.
Fernwärme ist Wärme, die nicht im Wohnhaus erzeugt wird, sondern aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung kommt. Meistens wird dort Wasser erhitzt, das dann durch isolierte Rohre in die Häuser geleitet wird. Perspektivisch sollen die Wärmenetze zunehmend aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Bei der Heizungswende, dem allmählichen Ersatz fossiler Heizungen, soll die Fernwärme ausgebaut werden - im Zuge der kommunalen Wärmeplanung. Diese soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - zum Beispiel um eine Wärmepumpe.
Was Verbraucherschützer sagen
Der Entwurf des Ministeriums enthalte einige Fortschritte für private Verbraucher, sagte Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale-Bundesverband. Er nannte etwa mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Informationen im Internet und die Konkretisierung einiger Vorgaben zu Preisänderungsklauseln.
Ein zentraler Punkt fehle dagegen, nämlich eine bundesweite Preisaufsicht, so Engelke. Der Fernwärmemarkt stelle im Energiesektor das stärkste Monopol dar. „Dennoch fehlt eine zentrale Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde.“ Verbraucherinnen und Verbraucher müssten wirkungsvoll vor „schwarzen Schafen“ geschützt werden.
Was die Energiebranche sagt
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte, der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme spiele bei der Wärmewende eine zentrale Rolle. Es seien sowohl Investitionen in den Bestand als auch erhebliche Neuinvestitionen notwendig. Dazu brauche es Planungs- und Investitionssicherheit. Deshalb sei es richtig, dass der Entwurf vorsehe, die Vertragslaufzeit bei zehn Jahren für Erstverträge zu belassen. „Gut ist, dass im Gesetzentwurf kein Price Cap vorgesehen ist. Dies wäre ein starker Markteingriff“, sagte Andreae weiter. Unter Price Cap (englisch) versteht man die Regulierung des Höchstpreises.
Die Monopolkommission hatte bei der Fernwärme wegen der Monopolstellungen der Versorger vor überhöhten Preisen gewarnt - dadurch könne die Akzeptanz für die Wärmewende in der Bevölkerung schwinden. Das Beratergremium der Bundesregierung schlug vor, eine „marktbasierte Preisbegrenzung“ einzuführen. Im vergangenen November eröffnete das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen sechs Fernwärmeversorger wegen des Verdachts zu starker Preiserhöhungen.
Verband gegen Preisaufsicht
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, wandte sich gegen Forderungen nach einer Preisaufsicht. Dies wäre „absolut kontraproduktiv“ und eine Vollbremsung beim Fernwärmeausbau. Die Preisbildung bei der Fernwärme sei schon heute kein rechtsfreier Raum, es gebe bereits klare gesetzliche Regeln und funktionierende Kontrollmechanismen, zum Beispiel prüften Kartellbehörden. Liebing verwies auch auf eine Fernwärme-Preistransparenzplattform von Energieverbänden für mehr Transparenz.
Preise für Fernwärme
Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, jedes Wärmenetz sei anders, ebenso die örtlichen Preise. Beispielsweise unterschieden sich die lokalen Energiequellen und die lokale Art der Wärmeerzeugung. Die Gaspreise hätten sich im Großhandel nach den starken Preisanstiegen im Zeitraum 2022/23 mittlerweile stabilisiert. In der Fernwärme würden Großhandelspreise erst mit Verzögerung an die Kunden weitergereicht. Dieser Zeitverzug führe dazu, dass Preisspitzen aufgefangen und zeitlich gestreckt würden.
Mit den Preisanpassungen zum Januar 2025 werde die „Energiepreis-Krise“ bei der Fernwärme sehr wahrscheinlich vollständig überwunden sein. Zudem sagte er, der Vergleich zwischen Fernwärme- und Gaspreisen sollte auf Basis eines „Vollkostenvergleichs“ erfolgen, der unter anderem auch die Kosten eines Gaskessels und seinen Einbau berücksichtige.