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Gericht Verbot für Straathof bleibt

Die Klage des Ferkelzüchters Adrianus Straathof gegen das Haltungsverbot hat das Magdeburger Verwaltungsgericht am Montag abgewiesen.

Von Franziska Ellrich 05.07.2016, 01:01

Magdeburg/Genthin l Fast 100 lahmende Schweine, abgerissene Klauen, verletzte Schultern, tiefe Wunden im Genital- und Darmbereich, 149 Tiere mit Leisten- und Hodenbrüchen, 35 Schweine mit hochgradigen Infektionskrankheiten sowie mindestens drei Ferkel, die ohne einen vernünftigen Grund getötet wurden – so lautet das Ergebnis zweier Kontrollen im Frühjahr 2014 der Veterinärmediziner des Jerichower Landes im Gladauer Schweinestall. Ein Unternehmen der Holding rund um Ferkelzüchter Adrianus Straathof hielt dort zu diesem Zeitpunkt zirka 50 000 Tiere.

Vom Landkreis gab es für die Umstände vor Ort - im Gutachten ist die Rede von „Qualzucht“ - ein Tierhaltungsverbot gegenüber Straathof. Dagegen gingen seine Rechtsanwälte jetzt am Magdeburger Verwaltungsgericht vor. 30 Beweisanträge hatten die Anwälte für den dritten Verhandlungstag vorbereitet. Zu jedem einzelnen Vorwurf sollten Zeugen gehört werden. Doch dazu wird es in diesem Prozess nicht mehr kommen. Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Klage von Straathof ist abgewiesen. Die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, lässt das Gericht nicht zu.

Vor dem Urteil kamen verheerende Fakten zu den Lebensbedingungen der Tiere in den Genthiner Straathof-Anlagen ans Licht: Der harte Boden, die fehlende Bewegung in den Kastenständen sorgten den Veterinärmedizinern zufolge für verletzte Klauen. Versorgt wurden die Wunden nur mit einer Art Desinfektionsspray. Von Salben oder Verbänden keine Spur. So auch im Fall der vielen Scheiden-, Darm- und Schulterentzündungen sowie der diagnostizierten Brüche. Was noch schwer wiegt: Die Dutzenden überzähligen Ferkel, die nicht ordnungsgemäß versorgt wurden. Mehr als die Hälfte der Sauen haben 17 Ferkel zur Welt gebracht, besitzen aber nur 13 Zitzen, erklärten die Ärzte. Gekümmert wurde sich um die restlichen Ferkel nicht. Weder habe es in den Ställen für die jungen Tiere Brutkästen gegeben noch tierschutzgerechte Krankenbuchten.

Der Richter spricht in seinem Urteil von einer „planmäßigen Tötung der Ferkel“. Zudem hätten in puncto Kastenstände „tierschutzwidrige Zustände“ geherrscht. Dort stehen die Zuchtsauen, während sie trächtig sind und später die Ferkel säugen. „Zu eng und zu schmal“, erklärt der Vorsitzende. Laut Tierschutz müssen sich die Tiere ausstrecken können. Das ist dem Gutachten zufolge in mehr als 1300 Fällen nicht möglich gewesen. Außerdem seien die Sauen „zu lang“ dort eingesperrt gewesen - laut Gutachten weit mehr als die erlaubten vier Wochen.

Selbst wenn sich all diese Vorwürfe bewahrheiten, sei das Haltungsverbot für Adrianus Straathof „unverhältnismäßig“. Das erklärten dessen Rechtsanwälte wiederholt und sprachen von Straathofs zerstörter Existenz. Der Streitwert wurde auf 20 Millionen Euro festgesetzt. Derzeit hat sich Straathof sowohl als Geschäftsführer sowie als Gesellschafter seiner Holding zurückgezogen. Das Vermögen wird von einem Treuhänder verwaltet. Beim Landkreis hält man das bundesweit geltende Haltungsverbot für angemessen: „Wir haben immer wieder auf Probleme wie die unzureichende Wasserversorgung hingewiesen.“ Trotz Auflagen des Landkreises seien schwerwiegende Probleme nicht abgestellt worden, die Zuverlässigkeit des Tierhalters werde deshalb ernsthaft in Frage gestellt.