Aufgespießt Auf dem Holzweg
Die Potsdamer Baubehörde verlangt für die Errichtung eines Kaminholzstapels eine Baugenehmigung.
Potsdam l Da könnte ja jeder kommen. Das haben wir schon immer so gemacht. Wo kämen wir denn da hin? Nach diesen Grundsätzen arbeiten viele Behörden hierzulande. Und dafür muss man einfach auch Verständnis haben. Denn sie können ja nichts dafür! Es ist das enge Korsett aus Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regelungen und Dienstanweisungen, das ihren Arbeitsalltag bestimmt.
Jede Ausnahme öffnet quasi die Büchse der Pandora und ist deshalb tunlichst zu vermeiden. Nur so und nicht anders lässt sich ein Rechtsstreit erklären, der derzeit um die Genehmigungspflicht eines Holzstapels droht.
Der Baubehörde sind hier natürlich die Hände gebunden. Schließlich steht in der Landesbauordnung ganz eindeutig: „Die Errichtung einer baulichen Anlage bedarf einer Baugenehmigung.“ Nun ist eine Holzmiete vielleicht nicht denknotwendigerweise eine bauliche Anlage, aber auch hier hilft der Blick ins Gesetz: „Bauliche Anlagen sind, mit dem Erdboden verbundene und aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“. Da haben wir‘s: Holz ist sicherlich ein Bauprodukt und der Stapel ist so schwer, dass er von allein liegen bleibt. Also ist er mit dem Erdboden verbunden. Hier bleibt kein Auslegungsspielraum! Eine Baugenehmigung muss her. Ob sich das Gesetz auch anders verstehen lässt, kann da nicht mehr interessieren, da könnte ja schließlich jeder kommen.
Dem Hotelbesitzer kann jedenfalls nur geraten werden, sich dringend auch um eine Abrissgenehmigung zu bemühen – falls er mit dem Holz mal heizen möchte.