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Fördergeld Für die Zukunft nach der Ausbildung

Nicht nur Studierende können von einem Stipendium profitieren. Auch Ausgelernte können sich nun für ein neues Stipendium bewerben.

06.01.2020, 23:01

Bonn (dpa) l Für Absolventen einer dualen Ausbildung lohnt es sich künftig mehr denn je, sich für das sogenannte Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Die maximale individuelle Förderhöhe steigt nach Angaben der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) von 7200 Euro auf 8100 Euro. Die Änderung gilt seit Jahresbeginn 2020. Außerdem werde die Förderung von Weiterbildungen im Ausland erweitert und erleichtert.

Wer in das Programm des Bildungsministeriums aufgenommen wird, kann sich mit dem Geld nach Abschluss seiner Ausbildung in seinem Fachgebiet weiterqualifizieren.

Wer sich für das Stipendium interessiert, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Zudem brauchen Bewerber einen Beleg für besondere Leistungen in der Ausbildung oder in der Berufspraxis, wie Andreas van Nahl von der SBB erklärt. „Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa ein Gesamtergebnis in der Ausbildungsprüfung von besser als ,gut‘ oder eine Platzierung unter den ersten drei bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene.“

Auch Arbeitgeber oder die Berufsschule können begabte Auszubildende vorschlagen. „Das spielt dann eine Rolle, wenn jemand mit schwierigen Startvoraussetzungen in die Ausbildung gestartet ist und im Verlauf der Ausbildung eine besondere Entwicklung gemacht hat“, erklärt van Nahl.

Grundsätzlich dürfen die Bewerber nach Informationen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) nicht älter als 24 Jahre sein. Ausnahmen gelten, wenn Absolventen etwa Elternzeiten oder einen Freiwilligendienst nachweisen.

Ausbildungsabsolventen, die sich über das Stipendium informiert haben, können für ihre Bewerbung ein Stammblatt bei der zuständigen Stelle anfordern. Das senden sie zusammen mit ihrem Abschlusszeugnis und weiteren Unterlagen zum Nachweis ihrer besonderen Leistungen ein.

Die Stipendien werden unter anderem von den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Landesbehörden vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfung abnehmen. Die jeweilige Stelle gibt das Stammdatenblatt an Bewerber aus. Die Termine für die Bewerbung und die Vergabe legen sie ebenfalls jeweils selbst fest, so van Nahl. Absolventen der Fachberufe im Gesundheitswesen und Physiotherapeuten wenden sich direkt an die SBB.

Nach der Aufnahme in das Programm können Stipendiaten und Stipendiatinnen ihre Weiterbildungen selbst auswählen. Infos und Beratung erhalten sie wiederum bei den zuständigen Stellen, etwa einer Handwerkskammer oder bei der SBB.

Häufige Weiterbildungen, Meisterlehrgänge etwa, würden oft die Bildungszentren der Kammern anbieten, so van Nahl. Nach Absprache seien aber auch selbst organisierte Weiterbildungen möglich. „Eine Maskenbildnerin aus Weimar besuchte kürzlich einen Lehrgang in England bei einem Maskenkünstler, der auch für die Harry-Potter-Filmen gearbeitet hatte“, veranschaulicht der Experte.

Wer ins Stipendium aufgenommen wird, dem stehen über einen Zeitraum von drei Jahren Fördergelder von insgesamt 8100 Euro zur Verfügung. Sie können zum Beispiel für Lehrgangs- oder auch Prüfungskosten eingesetzt werden. Der Eigenanteil beträgt jeweils zehn Prozent, wie das BMBF informiert.

Für welche Qualifizierung das Geld nun genutzt wird, sei ganz unterschiedlich, so van Nahl. Im Handwerk setzen Absolventen die Förderung meist für Meisterlehrgänge ein, die in der Regel mehrere tausend Euro kosten. In anderen Berufen, in der Pflege oder im Notfallsanitätsdienst etwa, wählten Stipendiaten und Stipendiatinnen aber auch oft auch „sieben, acht oder sogar zehn mittlere und kleinere Weiterbildungen“ aus – vom Wundmanagement bis zu Softwarekursen.