Geflügelhof EUerlikör statt Eierlikör
Weil der Eierlikör aus Altenweddingen Kondensmilch enthält, darf er laut einer EU-Verordnung nicht mehr Eierlikör heißen.
Magdeburg l Antje Brandt hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie habe nach anderen Rezepten für Eierlikör recherchiert, berichtet die Geschäftsführerin des Altenweddinger Geflügelhofs Braune. Nach Rezepten, die keine Milchprodukte enthalten und damit nicht gegen eine EU-Verordnung verstoßen. Die vielen Kundenreaktionen seien es letztendlich gewesen, die sie bestärkt hätten, bei ihrem Eierlikörrezept zu bleiben, dem Rezept ihrer Urur-Oma. Mit Kondensmilch.
Also musste ein neuer Name her. Statt Eierlikör ist die Produktbezeichnung auf den Flaschenetiketten nun ganz allgemein: „Alkoholisches Getränk“. In der nachstehenden Produktbeschreibung darf der Geflügelhof allerdings weiter das Wort „Eierlikör“ verwenden.
Neu im Sortiment ist außedem der „EUerlikör“, ein hämischer Seitenhieb zum Streit um die EU-Verordnung. In der Beschreibung auf der Flasche heißt es zum geänderten Namen: „Wir hoffen damit, jeden Verbraucher vollumfänglich über das Produkt informiert und bei seiner Genussentscheidung geschützt zu haben.“
Im vergangenen Oktober hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Eierlikör, der mit Milchprodukten hergestellt wird, nicht Eierlikör heißen darf. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung mit dem Schutz der Verbraucher. Laut einer EU-Verordnung darf Eierlikör lediglich Eier, Alkohol, Zucker, Honig und Aromastoffe enthalten.
Das Unternehmen Tänzer & Trasper hat sich dieser Gesetzeslage angepasst. Die Firma aus dem brandenburgischen Senftenberg vertreibt den Likör „Scharfes Gelb“, ein Eierlikör, der nicht nur die von der EU vorgeschriebenen Inhaltsstoffe enthält, weshalb ihn das Unternehmen nicht als Eierlikör deklariert. „Gleiches Recht für alle“, sagt Danilo Trasper, Geschäftsführer der Firma. „Alle müssen sich wie wir an die Gesetzgebung halten“, deswegen habe seine Firma gegen den Geflügelhof Braune geklagt, erläutert er.
Allerdings räumt Trasper ein, dass es nicht nur der Verstoß gegen die EU-Gesetze gewesen sei, der sie zur Klage bewogen habe, schließlich würden andere Konkurrenten die EU-Verordnung auch nicht beachten. „Wenn man aber kopiert, sollte man sich an die Regeln halten“, sagt Trasper. Er wirft den Eierlikörproduzenten aus Altenweddingen vor, die Flaschenform von „Scharfes Gelb“ übernommen zu haben. Vom Geflügehof Braune heißt es dazu hingegen: „Das ist eine Standardflasche, die haben auch andere Unternehmen im Sortiment.“
Noch steht das Urteil zur Klage gegen den Geflügelhof aus der Börde aus. Verhandelt wird sie am Landgericht Hamburg. Dass sich das Gericht mit seinem Urteil gegen den Europäischen Gerichtshof stellt und die Klage abweist, halten beide Konfliktparteien für unwahrscheinlich. Danilo Tasper hofft auf eine Entschädigungssumme im fünfstelligen Bereich.
Die EU-Spirituosenverordnung könnte allerdings schon bald eine neue sein. Auf Initiative von Arne Lietz, SPD-Europaabgeordneter des Wahlkreises Dessau-Wittenberg, sollen schon bald auch Milchprodukte im Eierlikör erlaubt sein. Am Dienstag werde darüber im Umweltausschuss des EU-Parlaments abgestimmt, berichtet der SPD-Politiker. Das Parlament selbst werde im März über die neue Spirituosenverordnung befinden, ab Mai könnte sie dann gelten, erläutert Lietz. Falls das EU-Parlament die neue Verordnung beschließt, will der Geflügelhof in Altenweddingen wieder zum alten Produktnamen zurückkehren.
Dem Absatz geschadet hat der öffentliche Eierlikörstreit dem Geflügelhof übrigens nicht. „Es ist positiv für uns gelaufen, viele Kunden sind auf uns aufmerksam geworden“, sagt Brandt.