Umweltminister Bund soll Umgang mit "Problemwölfen" regeln
Der Bund soll bis 2019 klären, wie stabil die Wolfsbestände in Mitteleuropa sind. Der Schutzstatus des Räubers könnte danach bröckeln.
Potsdam l Die Umweltminister der Länder fordern vom Bund bis 2019 einen Bericht über den Zustand der Wolfsbestände in Deutschland und Polen. Die Population hängt nach Ansicht von Experten zusammen. Zahlen gelten als Voraussetzung für eine mögliche Regulierung des Räubers. Derzeit ist der Wolf nach europäischem Recht in Deutschland streng geschützt. Eine Lockerung des Schutzstatus hatte die zuständige EU-Kommission zuletzt 2016 abgelehnt. Andere Populationen in Europa – etwa in Estland – sind weniger streng geschützt. Eine Bejagung ist teilweise möglich.
Die Umweltminister wollen vom Bund daneben eine bundesweit einheitliche Definition darüber, ab wann Wölfe als „auffällig“ gelten und entnommen werden dürfen. Dabei müsse klar zwischen auffälligem Verhalten gegenüber Weidetieren und Menschen unterschieden werden, betonte Sachsen-Anhalts Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) gestern nach dem Treffen in Potsdam.
Der Umgang mit den sogenannten „Problemwölfen“ ist derzeit je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Niedersachsen etwa hatte im September angekündigt, im Zweifelsfall ganze „Problemrudel“ abschießen zu wollen. In Sachsen-Anhalt gilt die im Juli vorgelegte Leitlinie Wolf. Sie sieht einen Abschuss nur bei fehlenden Alternativen und nur nach Abstimmung verschiedener Behörden vor. Bauern und Jäger hatten das kritisiert.
Für Weidetierhalter fordern die Länderminister zudem finanzielle Zahlungen vom Bund. Tierhalter müssten Aufwendungen für Zäune und Herdenschutzhunde sowie Rissschäden künftig zu 100 Prozent erstattet bekommen – bislang gelten etwa für Herdenschutzhunde 80 Prozent. Die Förderung wurde in Sachsen-Anhalt bisher kaum in Anspruch genommen. Auch die sogenannte de-minimis-Regel soll fallen. Sie begrenzt Ausgleichszahlungen bislang auf 15.000 Euro innerhalb von drei Jahren.