Hintergrund Faktencheck: Ist die Kritik am Rundfunkbeitrag berechtigt?
Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, seinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender zu zahlen. Das stößt auch auf Kritik. Einige sprechen sogar von staatlich verordneter Berichterstattung. Stimmt das?
Luxemburg (dpa) - Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nehmen immer wieder die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ins Visier. Es wird behauptet: Der von jedem Haushalt zu zahlende Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat sei eine Zwangsgebühr, mit der angeblicher Staatsfunk finanziert werde.
BEWERTUNG: Richtig ist, dass es sich im Grundsatz zwar um eine verordnete Abgabe handelt. Falsch aber ist, dass damit in Deutschland ein "Staatsfunk" finanziert wird. Vielmehr wird damit eine vom Staat unabhängige Berichterstattung sichergestellt.
FAKTEN: In Deutschland herrscht Rundfunkfreiheit. Das heißt: Alle Fernseh- und Radiosender haben wegen der grundgesetzlich garantierten Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit ein Recht dazu, ihre Programme eigenständig zu bestimmen und Inhalte selbst zu wählen.
Als Staatsfunk werden in der Regel Sender in autoritären Ländern bezeichnet, deren Zweck vor allem die Verbreitung der Propaganda der jeweiligen Regierung ist.
Nach dem Grundgesetz ist ein Eingriff von Staat, Parteien, Unternehmen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach dessen Staatsferne und Unabhängigkeit abgesichert.
Doch warum sitzen dann in den Sendergremien Politiker? Rundfunkräte werden mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen besetzt. Dazu gehören neben Religionsgemeinschaften, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften oder dem Kulturbetrieb eben auch Parteien - darunter auch die AfD, die immer wieder gegen die Öffentlich-Rechtlichen und den Rundfunkbeitrag wettert. Über die Rundfunkgesetze soll sichergestellt werden, dass den Gremien nicht zu viele Vertreter von Politik und Staat angehören. Die Rundfunkräte genehmigen den Haushalt, wählen den Intendanten und überwachen, ob der gesetzliche Auftrag erfüllt wird.
Grundsätzlich regelt der Rundfunkstaatsvertrag die Unabhängigkeit aller privaten und öffentlich-rechtlichen Sender. Demnach sind sie "der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet". Das bedeutet nicht, dass jedes einzelne Format oder jeder Bericht alle gesellschaftlichen Meinungen gleichzeitig abbilden muss. In Sendungen wie den politischen TV-Talkshows können allerdings Mitglieder aller Bundestagsparteien ihre Meinung offen vorbringen.
Verwaltung und Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sind gesetzlich abgesichert. Der Rundfunkbeitrag ist dabei sogar ein Zeichen der Staatsferne. Er soll gerade sicherstellen, dass die Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio sind die Zahlungen der Haushalte die Haupteinnahmequelle - 2017 insgesamt 7,97 Milliarden Euro.
Im Unterschied dazu fließen in die Deutsche Welle Steuermittel. Der Auslandssender soll nach dem Gesetz für eine mediale Präsenz Deutschlands in der Welt sorgen und das Verständnis für die Bundesrepublik fördern. Er unterliegt rechtlich der Aufsicht der Bundesregierung, ist aber journalistisch unabhängig.
In anderen Ländern gilt ein ähnliches öffentlich-rechtliches System wie in Deutschland. Die Schweizer entschieden sich erst im März für die Beibehaltung des Fernseh- und Radiobeitrags. Auch in Österreich und Großbritannien muss jeder Haushalt einen Festbetrag im Monat zahlen. In den Niederlanden oder Spanien werden Öffentlich-Rechtliche dagegen aus Steuern finanziert. Diese Variante trägt aus Sicht von Kritikern die Gefahr der Abhängigkeit von der Regierung in sich.
Hinweis: Der Faktencheck gibt den Stand vom 13.12.2018 wieder.
Art. 5 GG über Presse- und Meinungsfreiheit
Bundeszentrale f. pol. Bildung über ÖR und Staatsferne
Bundeszentrale f. pol. Bildung über Fernseh-Urteil 1961
Linksammlung auf "dejure.org" über Fernseh-Urteil 1961
ARD-Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien 1991/2016
Gerichtsentscheidungen zum Rundfunkbeitrag
ARD über Verwendung des Rundfunkbeitrags
Hans-Bredow-Institut über Staatsferne in ÖR-Aufsichtsgremen 2002
Institut für Rundfunkökonomie über ÖR 2012