Geldpolitik Gauweiler bekommt doch Recht
Das Bundesverfassungsgericht fällt zum Anleihenkaufprogramm der EZB ein historisches Urteil
Karlsruhe (dpa) l Wegweisendes Urteil aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Deutsche Bundesbank darf sich nach der am Dienstag verkündeten Entscheidung künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen. Das oberste deutsche Gericht stellte sich erstmals gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die aktuellen Notprogramme der EZB in der Corona-Krise klammerten die Verfassungsrichter ausdrücklich aus (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Um Konjunktur und Inflation anzukurbeln, stecken Europas Währungshüter zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere – den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Damit hat die Notenbank nach Auffassung der Verfassungsrichter ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt.
Die Bundesbank darf künftig nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des beanstandeten Kaufprogramms zu bewegen.
Nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weisen die Karlsruher Richter deutlich auf die Grenzen der EZB hin. Dies sei auch institutionell von Bedeutung, denn das Gericht stelle sich bis zu einem gewissen Grad gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), sagte Merkel in einer Sitzung der Unionsfraktion, wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern erfuhr.
Der EZB-Rat wollte das Karlsruher Urteil am Dienstagabend in einer Sondersitzung bewerten.
In der Corona-Krise, die die europäische Solidarität in nie dagewesener Weise herausfordere, könne das Urteil „auf den ersten Blick irritierend wirken“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Aber: Um die Krise und ihre Folgen nachhaltig zu bewältigen, brauchen wir das Recht als festes gemeinsames Fundament.“ Das Bundesverfassungsgericht schlage der EZB auch „keine Handlungsmöglichkeiten von vornherein aus der Hand“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dem PSPP im Dezember 2018 recht pauschal seinen Segen erteilt. Massive Bedenken aus Karlsruhe ignorierten die Luxemburger Richter in ihrer Entscheidung.
An dieses Urteil sehen sich die deutschen Verfassungsrichter nicht gebunden. Es sei methodisch nicht mehr vertretbar und erscheine objektiv willkürlich, sagte Voßkuhle. In seinem 135-seitigen Urteil kommt der Karlsruher Senat zu dem Ergebnis, dass die Notenbank offensichtlich ihre Kompetenzen überschritten habe.
Das Programm habe „erhebliche ökonomische Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer betroffen sind“, sagte Voßkuhle. Für Sparvermögen ergäben sich deutliche Verlustrisiken, die Immobilienpreise stiegen überproportional. Außerdem begebe sich das Eurosystem in Abhängigkeit von der Politik der Mitgliedstaaten.
Diese Auswirkungen soll die EZB nun nachvollziehbar gewichten und mit ihren Zielen und den erhofften Vorteilen in Beziehung setzen. Anders sei eine effektive gerichtliche Kontrolle nicht möglich, urteilten die Karlsruher Richter.
Im Raum stand auch der Vorwurf, dass die Notenbank mit den Anleihenkäufen klammen Eurostaaten unter die Arme greift, also verbotenerweise Staatsfinanzierung betreibt. Eine offensichtliche Umgehung des Verbots sei nicht feststellbar, entschied Karlsruhe.
Anlass für das Urteil waren vier Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2015 und 2016. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vizeparteichef Peter Gauweiler sowie die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Eine weitere Klägergruppe wurde von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten.
Die Kläger begrüßten das Urteil. „Ich bin sehr erfreut darüber, dass das Bundesverfassungsgericht uns im Wesentlichen Recht gegeben hat in unseren Klagen“, sagte Lucke. Für den früheren CSU-Politiker Gauweiler zeigt die Entscheidung, dass Widerstand Sinn habe.