Herzogin von Mecklenburg beansprucht weitere Kunstgüter

Schwerin (dpa) - Die Nachfahrin der Mecklenburger Herzöge, Donata zu Mecklenburg von Solodkoff, erhebt nach einem Bericht der Schweriner Volkszeitung Anspruch auf weitere Kulturgüter des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Es gehe um Bücher, Musikinstrumente, Münzen, Medaillen und die ehemalige Kunstsammlung Wiligrad. Der Streitwert betrage 500 000 Euro. Wie das Blatt unter Berufung auf den Anwalt der Herzogin berichtet, hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Ansprüche auf Rückgabe als berechtigt eingestuft und im Urteil eine Revision nicht zugelassen. Allerdings berufe sich das Land auf eine Verjährungsfrist und strebe eine Neuverhandlung an.
Nach einem jahrelangen Tauziehen hatte sich das Land mit der Herzogin im Sommer 2014 bereits darauf geeinigt, die Kunstsammlung der mecklenburgischen Herzöge zu erwerben. Für 258 Kunstwerke - Gemälde, Skulpturen und kunstgewerbliche Objekte - zahlte das Land seinerzeit 9,5 Millionen Euro. Die Kunstwerke waren 1945 im Eigentum von Friedrich Franz IV. Großherzog von Mecklenburg und wurden im Zuge der Bodenreform enteignet. 1997 war die Sammlung wieder der Herzogfamilie zugesprochen worden.