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Ab 1. Januar: Pflege kann gefördert werden

19.12.2012, 01:28

Berlin (be.p) l Ab Januar 2013 werden spezielle Pflege-Tagegeldversicherungen, der sogenannte Pflege-Bahr, erstmals staatlich gefördert. 60 Euro Zuschuss pro Jahr fließen in den Vertrag, wenn der Versicherte selbst mindestens 120 Euro jährlich einzahlt. Der Gesetzgeber hat den Gesellschaften Bedingungen vorgeschrieben, damit ein solcher Vertrag gefördert wird: Jeder Antragsteller über 18 Jahre muss aufgenommen werden, sofern er noch nicht pflegebedürftig ist. Gesundheitliche Einschränkungen stehen einem Vertragsabschluss nicht im Wege, so dass auch Schwerkranke eine solche Police abschließen können. Nicht gefragt werden darf nach dem Gesundheitszustand. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind ebenfalls nicht zulässig.

Zuschussfähig ist der Vertrag nur dann, wenn die Pflegestufen 0 bis III versichert sind. Die Pflegestufe 0 beinhaltet Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Zudem muss die Versicherungssumme mindestens 600 Euro in Pflegestufe III betragen. Laut den "Musterbedingungen 2013 für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung" sind in Pflegestufe 0 mindestens zehn Prozent, in Stufe I mindestens 20 und in Stufe II mindestens 30 Prozent der Versicherungssumme auszuzahlen. Weil die Unternehmen in ihrer Vertragsgestaltung frei sind, können sie auch höhere Prozentsätze vorsehen.

Die Förderung fließt relativ unbürokratisch: Der Versicherte muss sein Unternehmen nur bevollmächtigen, den Zuschuss bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Diese benötigt die Vertragsdaten und die Summe der vom Versicherten gezahlten Beiträge. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, überweist die Zulagenstelle zum Jahresende den Zuschuss für das abgelaufene Jahr - also rückwirkend - direkt an die Versicherung. Diese wiederum schreibt das Geld dem Vertrag gut.

Welche Unternehmen ab Januar solche geförderten Versicherungen anbieten, ist offen. Unter www.pkv.de sind alle Versicherer verlinkt. Dort können auch die Musterbedingungen heruntergeladen werden.