Ab 2018 wieder einheitliche Ausweise
Mit dem Beginn eines jeden Kalenderjahres gibt es für uns Journalisten einen neuen Presseausweis. Das war so und wird gewiss auch so bleiben. Dieses Mal ändert sich allerdings nicht nur die Jahreszahl auf dem sonst unveränderten Dokument. Denn die Innenministerkonferenz (IMK) und der Deutsche Presserat hatten sich Ende vergangenen Jahres auf die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018 geeignet. Einen solchen hatte es seit 2008 nicht mehr gegeben, so dass sich ein gewisser „Wildwuchs“ breitmachen konnte.
Auf Beispiele fragwürdiger „Dokumente“ von unseriösen Ausstellern konnte man immer wieder mal stoßen. Dabei sind zweifelhafte „Presseausweise“ nicht nur von geringem Wert, sie schaden auch dem Ansehen unseres Berufsstandes. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben. Der neue einheitliche Presseausweis erleichtert dem Inhaber den Nachweis, anerkannte Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Presse zu sein.
Der Ausweis werde wieder „zum vollwertigen Recherchewerkzeug für Journalistinnen und Journalisten“, betonte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Frank Überall, zu der Vereinbarung mit den Innen- ministern. Damit gebe es „nicht nur für Journalisten, sondern auch für Sicherheits- und Einsatzkräfte sowie für Messe- und Konzertveranstalter endlich Klarheit“, so Überall. Schließlich werde der Presseausweis mit der Unterschrift des IMK-Vorsitzenden nur hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten ausgestellt. Die Ausstellung der Ausweise erfolgt allein durch Verbände, die als ausgabeberechtigt anerkannt sind. Diese Anerkennung erfolgte auf Antrag durch eine Ständige Kommission beim Deutschen Presserat. Es sind dies neben dem DJV der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju), Freelens, der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).