Stromkosten Abrechnungsfehler wurde korrigiert
Ein jahrelang währendes Missverständnis, so meinten Gerlinde Hansel aus Blumenberg und weitere Betroffene, wurde von ihnen einvernehmlich, unkompliziert und schnell geklärt. Doch weit gefehlt. So einfach ging es nicht.
Das von ihr seit Mai 2000 bewohnte Haus hat zwei Wohnungen. Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Stromzähler, dazu ein Zwischenzähler für Gemeinschaftsräume wie Hauswirtschaftsraum, Garagen, Außenanlagen. Seitdem wurden die Zählerstände selbst abgelesen, dem Energieversorger mitgeteilt und der Verbrauch auch ordnungsgemäß bezahlt. Das ging bis Ende Juli 2007, als ein Mitarbeiter von E.ON kam und feststellte, dass die Zähler verwechselt wurden. Das heißt, jede Familie hatte den Stromverbrauch der anderen bezahlt.
Mit Sperrung gedroht
Auswirkungen auf die Abrechnung gegenüber E.ON hatte das nicht, denn der Verbrauch beider Wohnungen wurde ja stets beglichen. Außerdem einigten sich die beiden Familien darüber, dass die Verwechslung intern geregelt wird. "Doch nun versuchte E.ON", so schrieb Frau Hansel an uns, "mit Korrekturen die Abrechnung zu verändern. Ich soll eine Zahlung für ca. 2900 kWh vornehmen, die ich nicht verbraucht habe." Ihr Einwand, dass der Stromverbrauch stets beglichen wurde, führte zu keinem Ergebnis. Vielmehr wurde eine Sperrung des Stromverbrauchs zu Ende Januar 2009 angekündigt. Nun wandte Frau Hansel sich an die Redaktion Leseranwalt.
Auf unsere Anfrage beim Stromversorger erhielten wir dann die Nachricht, dass es sich hier um einen abrechnungstechnischen Vorgang handelt. "Um die jahrelange Verwechslung auch im System korrigieren zu können, war eine rückwirkende Rechnungskorrektur notwendig", schreibt uns E.ON. Bei der ersten Rechnungskorrektur im August 2008 wurden die Zählerstände für einen Teil des Abrechnungszeitraums aber nicht richtig im System hinterlegt. Und so kam es dazu, dass für die Kundin eine Nachforderung von fast 640 Euro ermittelt wurden.
Ursache wurde erkannt
Darauf musste die Rechnung noch einmal korrigiert werden, was Ende Januar 2009 geschah. Im Ergebnis wurden nun alle Zählerstände den richtigen Verbrauchsstellen zugeordnet und Frau Hansel erhielt keine Zahlungsaufforderung mehr, sondern eine Gutschrift von fast 98 Euro. Eine Sperrung des Stroms wurde nicht vorgenommen.
"Die Korrektur der langjährig fehlerhaften Ablesung und Abrechnung war generell notwendig", heißt es in dem Brief von E.ON, "um in Zukunft mit den richtigen Zählerständen, zugeordnet zu den entsprechenden Zählern, abrechnen zu können." In einem Brief an Frau Hansel erläuterte der Stromversorger die Ursachen für den Abrechnungsfehler und entschuldigte sich dafür.