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Alkoholfahrt muss bewiesen werden können

18.07.2012, 03:18

München (dapd) l Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg, weil sie Alkohol getrunken haben, kommt die Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Allerdings muss feststehen, dass der Unfall tatsächlich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wie aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Az: L 3 U 543/10) hervorgeht. Sei die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nachweisbar, bleibe es bei der Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers.

Damit gaben die Richter der Klage eines Arbeitnehmers statt, der bei der Heimfahrt von der Arbeit einen Autounfall erlitten hatte. Der Kläger meldete sich allerdings erst fünf Stunden nach dem Unfall in einer Klinik, in der ein Bruch der Halswirbelsäule sowie ein Blutalkoholwert von 1,5 Promille festgestellt wurden. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Haftung ab, weil der Kläger zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen sei. Der Kläger bestand jedoch darauf, erst nach dem Unfall Schnaps getrunken zu haben. Das Gericht entschied im Sinne des Klägers.