Zugelassene Handwerksbetriebe können einige Aufgaben übernehmen / Neue Pflichten für Hausbesitzer Am 31. Dezember fällt das Monopol der Schornsteinfeger
Berlin (dapd) l Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols zum 31. Dezember 2012 kommt auf Hauseigentümer bei der Prüfung ihrer Heizungen mehr Verantwortung zu. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund Deutschland hin. Jeder Hauseigentümer erhält von seinem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, in dem aufgeführt ist, in welchen Zeiträumen welche Prüfungen der Heizung vorgenommen werden müssen. Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Arbeiten in den vorgeschriebenen Zeiträumen tatsächlich stattfinden.
Der Bezirksschornsteinfeger führt zukünftig weiterhin das Kehrbuch, übernimmt die Feuerstättenschau und prüft neu installierte Heizungsanlagen. Andere Arbeiten, die der Schornsteinfeger bisher erledigte, können dann von zugelassenen Handwerksbetrieben übernommen werden. Der Eigentümer benötigt künftig von dem beauftragten Unternehmen eine Bestätigung, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden. Diese Bestätigung muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zugeschickt werden, der dies im Kehrbuch vermerkt. Die Gebühren für die Feuerstättenschau und die sonstigen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ergeben sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Kosten für die sonstigen Schornsteinfegerarbeiten orientieren sich zukünftig am freien Markt.
Geldbuße bis zu 5000 Euro
Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingehen, muss dieser dies der zuständigen Behörde melden. Diese kann den Hauseigentümer dann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 Euro belangen. Zudem setzt sie in einem kostenpflichtigen Zweitbescheid eine erneute Frist fest. Sollte der Hauseigentümer auch diese Frist untätig verstreichen lassen, wird die Behörde die erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben und dem Eigentümer die Kosten hierfür in Rechnung stellen.