Urteil am Bundesgerichtshof : Anspruch auf Ausgleich bei verspäteten Flügen
Karlsruhe ( dpa ). Nun ist es auch vom höchsten deutschen Zivilgericht entschieden : Passagiere deutlich verspäteter Flüge können künftig bis zu 600 Euro als Ausgleich von ihrer Fluglinie verlangen. So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( BGH ) in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Karlsruher Richter stehen damit im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH ), der schon im vergangenen November den Weg für mehr Rechte der Fluggäste geebnet hatte. Der Gerichtshof hatte dabei erstmals anerkannt, dass Fluggästen pauschale Zahlungen von – je nach Distanz – 250, 400 oder 600 Euro zustehen, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Die Karlsruher Richter hatten den Fall zunächst dem EuGH vorgelegt, um die Auslegung der Fluggastrechteverordnung zu klären.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Flug von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verzögert. Geklagt hatte ein Paar aus Neustadt an der Weinstraße, das bei der Fluggesellschaft Condor für Juli 2005 einen Charterflug nach Kanada gebucht hatte. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte der Maschine, die Gäste bekamen ihr Gepäck zurück und wurden zur Übernachtung in ein Hotel gebracht.
Condor hatte eine Entschädigung abgelehnt, weil es sich lediglich um eine Verspätung gehandelt habe, nicht aber um eine Annullierung. Dem folgten das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt – nicht aber die höchsten deutschen und europäischen Richter. Auf die Revision der Kläger verurteilte jetzt der BGH die Fluggesellschaft zu einer Ausgleichszahlung wegen des " erheblich verspäteten Fluges "; vier weitere ähnliche Streitfälle wurden ebenso entschieden ( AZ : Xa ZR 95 / 06 – Urteil vom 18. Februar 2010 ).
Der BGH sah keinen Anlass – wie von der Fluggesellschaft gefordert – den Rechtsstreit erneut dem EuGH vorzulegen.