Volksstimme-Telefonforum zu gesetzlichen und privaten Renten Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
Auskunft zur gesetzlichen Rente und zur privaten Altersvorsorge gaben gestern am Volksstimme-Telefon Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Erwin Bohrt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lesen Sie hier eine Auswahl der wichtigsten Fragen und Antworten.
Frage: Ich bekomme jetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, werde vermutlich aber erst 2025 eine Altersrente beziehen können. Stimmt es, dass ich jetzt " riestern " darf, um mir noch eine Zusatzrente aufzubauen? Wenn ja, wie viel müsste ich dafür zahlen?
Antwort: Ja, Sie dürfen " riestern ". Die Bundesregierung hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente seit 2008 zu den Förderberechtigten für die staatliche Altersvorsorge zählen. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssten Sie vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens für eine Riester-Rente als Beitrag aufwenden. Als Berechnungsgrundlage gilt bei Ihnen die Vorjahresbruttorente. Von diesen vier Prozent werden noch die Ihnen zustehenden Zulagen abgezogen: 154 Euro Grundzulage – und falls Sie Kinder haben und diese bei Ihnen angerechnet werden – die Kinderzulage in Höhe von je 185 Euro jährlich. Die verbleibende Summe ist der Betrag, den Sie als Eigenbeitrag aufwenden müssen. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro im Jahr einzahlen.
Frage: Ich bin selbständig und möchte eine Summe von rund 15 000 Euro in Altersvorsorge investieren. Welche Anlage bietet sich da an?
Antwort: Sie könnten beispielsweise eine sogenannte Basis- oder Rürup-Rente abschließen und diese nur mit einem geringen Betrag besparen. In diesen Vertrag könnten Sie auch die genannte Summe als Einmalbetrag einzahlen – der Gesetzgeber erlaubt flexible Einzahlungsmodalitäten. Mit der Basis-Rente werden Sie als Selbständiger in der Einzahlungsphase steuerlich entlastet.
Die Rürup-Rente ist für Sie aber nur dann sinnvoll, wenn Sie damit nicht nur eine Altersvorsorge aufbauen, sondern gleichzeitig Steuern sparen können. Das heißt, Sie sollten sich unbedingt steuerlich beraten lassen, ehe Sie einen solchen Schritt gehen. 2009 können Sie 68 Prozent Ihrer Beiträge zur Rürup-Rente von maximal 20 000 Euro – also 13 600 Euro – steuerlich geltend machen – als Alleinstehender. Denn für Verheiratete gelten die doppelten Beträge. Ihr Einmalbetrag wird also nicht komplett steuerwirksam.
Frage: Im Jahre 2018 werde ich 65 und habe dann 47 Jahre gearbeitet. Kann ich dann mit 65 in Rente gehen ?
Antwort: Ja, Versicherte, die bei Vollendung des 65. Lebensjahres 45 Jahre Pflichtbeiträge haben, können mit 65 abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Zu den 45 Jahren zählen auch Zeiten der Kindererziehung.
Frage: Ich habe einen Riester-Vertrag, der bis zu meinem 60. Lebensjahr noch 20 Jahre laufen muss. Was passiert eigentlich, wenn ich den Vertrag vor meinem 60. Geburtstag kündige?
Antwort: In diesem Fall würde es sich, wie es im " Förderchinesisch " so schön heißt, um eine " schädliche Verwendung " handeln. Zwar bekämen Sie Ihr Guthaben ausgezahlt. Das vertragführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet, die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen einzubehalten und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg zurückzuführen. Am besten wäre es, wenn Sie den Vertrag wie ursprünglich geplant fortführen. Sollte Ihnen dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, können Sie den Vertrag bis zum Ablauf beitragsfrei stellen. Das angesammelte Kapital bliebe damit ohne Rückzahlungen erhalten.
Frage: Ich bin 25 und habe vor einem Jahr meine Berufsausbildung beendet. Viele meiner Freunde haben bereits eine Renteninformation bekommen. Ich bisher noch nicht. Warum?
Antwort: Erst, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie automatisch jedes Jahr eine Renteninformation.
Frage: Stimmt es, dass ich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung habe? Welche Werte gelten dabei für dieses Jahr?
Antwort: Sie haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Entgeltumwandlung, wie der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen aus dem Bruttoeinkommen offziell heißt. Welche Form der Entgeltumwandlung und welche Anbieter zum Zuge kommen, liegt allerdings im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Bei Kündigung oder Vertragsaufösung stehen Ihnen sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag uneingeschränkt zu. 2009 können Sie 216 Euro monatlich oder 2592 Euro im gesamten Jahr aus Ihrem Bruttogehalt in eine Form der betrieblichen Altersversorgung einzahlen. Darauf fallen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Unabhängig davon können Arbeitnehmer in der Regel weitere 1800 Euro steuerfrei in betriebliche Altersversorgung investieren. Dafür sind dann aber Sozialabgaben zu entrichten.
Frage: Ich habe im Vorjahr eine fondsgebundene Rürup-Rente für meine Altersvorsorge abgeschlossen. Ist die sicher oder sollte ich jetzt wegen der Finanzkrise aussteigen?
Sie sollten einfach die Bankenkrise ausssitzen, denn Ihr Vertrag soll ja erst 2020 fällig werden. Da es sich bei Ihnen um eine fondsgebundene Versicherung handelt, kann sich allerdings die aktuelle Krise in der Rendite Ihres Vertrages niederschlagen.
Frage: Ich habe 1995 eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, die nächstes Jahr zur Auszahlung kommt, wenn ich in Altersrente gehe. Nun gilt seit diesem Jahr die Abgeltungsteuer. Je nach dem, ob ich mich für Kapital oder Rente entscheide: Wie kommt die Abgeltungsteuer zum Tragen?
Antwort: Die Abgeltungsteuer spielt bei Ihnen keine Rolle, da es sich um einen Altvertrag handelt. Entscheiden Sie sich für die Kapitalzahlung, erfolgt die Ausschüttung komplett steuerfrei. Wählen Sie eine monatliche Rente, wird diese mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn. Wenn Sie dann 65 Jahre alt sind, gehen gerade mal 18 Prozent Ihrer jährlichen Rentenbezüge in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ein.
Frage: Mein Mann ist freiberufich. Kann er " riestern "?
Antwort: Eigentlich nicht. Nur, wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder Beamter ist, darf " riestern ". Bei Selbständigen ist das eher nicht der Fall. Sind Sie aber förderberechtigt und haben Sie selbst einen Riester-Vertrag, dann kann Ihr Mann einen sogenannten abgeleiteten Vertrag erhalten. Für ihn als Selbständigen bietet sich aber eher ein Rürup-Vertrag an. Hier kann Ihr Mann vielmehr als bei Riester an Sonderausgaben absetzen: 68 Prozent seiner Beiträge bis zu maximal 13 600 Euro als Sonderausgaben im Jahr 2009.
Frage: Angesichts der Bankenkrise frage ich mich, wie sicher meine Einzahlungen in die Riester-Rente sind. Was meinen Sie?
Antwort: Ihr Geld im Riester-Vertrag ist sicher – unabhängig davon, um welchen Anbieter es sich handelt. Denn es handelt sich um zertifizierte, also vom Gesetzgeber zugelassene Produkte. Aufgrund der Krise könnte die künftige Rendite Ihres Vertrages sinken.
Frage: Ich habe einen 400-Euro-Job, stocke meinen Rentenversicherungsbeitrag selber auf. Wie viel müsste ich selbst in einen Riester-Vertrag einzahlen?
Antwort: Sie müssten nur den Sockelbeitrag einzahlen, das sind fünf Euro pro Monat. Dafür bekämen Sie die Grundzulage von 154 Euro und, sofern Sie Kinder haben, 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die erst 2008 geboren wurden oder noch werden, bekommen Sie 300 Euro Kinderzulage pro Jahr.
Frage: Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung seit 1990. Ich benötige jetzt dringend Geld. Kann ich kündigen und ist die Auszahlung steuerfrei?
Antwort: Kündigen können Sie. Schauen Sie in Ihre Unterlagen, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist. Bedenken Sie aber, dass Sie mit einer Kündigung Verlust machen, zumal es sich in Ihrem Fall um einen lukrativen Altvertrag handelt. Wenn Sie Kapital benötigen, haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Gesellschaft zu sprechen und ein Darlehen auf den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Vorteil: Die Versicherung wird nicht gekündigt, der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Wenn Sie dennoch kündigen sollten, bleibt die Auszahlung des Kapitals aus Ihrer Versicherung steuerfrei, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beitrag gezahlt haben.
Frage: Ich bin 23 Jahre alt und habe noch während der Ausbildung einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Stimmt es, dass es jetzt für junge Leute eine höhere Grundzulage gibt? Kann ich diesen auch bekommen?
Antwort: Wer eine geförderte Altersvorsorge beantragt und zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt für sein erstes Riester-Jahr einen Bonus von 200 Euro zur Grundzulage von 154 Euro hinzu. Der Bonus wird automatisch gewährt und gilt rückwirkend bis Januar 2008. Der Gesetzgeber hat außerdem verfügt, dass auch all diejenigen, die bereits Riester-Sparer, aber im Januar 2008 noch nicht 25 Jahre alt waren, den Bonus bekommen. Damit bekommen Sie die 200 Euro auch, weil Sie bereits vor 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatten.
Frage: Ist es richtig, dass es die Altersrente für Frauen nicht mehr gibt?
Antwort: Frauen, die vor 1952 geboren wurden, können noch diese Altersrente für Frauen bekommen, wenn sie insgesamt eine Versicherungszeit von 15 Jahren, davon mehr als 10 Jahre ab dem 40. Lebensjahr, nachweisen können. Allerdings muss man bei Inanspruchnahme dieser ab dem 60. Lebensjahr 18 Prozent Abschläge in Kauf nehmen.
Frage: Ich kann demnächst in den Vorruhestand gehen und erhalte eine Abfindung, die ich in einer Sofort-Rente anlegen möchte. Worauf muss man dabei achten?
Antwort: Bei der Wahl des richtigen Anbieters sollten Sie zunächst die garantierte Rentenhöhe vergleichen. Die garantierte Rente ist eine feste Zusage des Versicherers, die lebenslang nicht geändert und damit auch nicht gekürzt werden kann. Dabei schlagen sich die Abschluss- und Verwaltungskosten nieder. Diese müssen in einem Angebot konkret ausgewiesen werden. Es empfehlt sich, beim Abschluss einer Sofort-Rente auf einen Tarif mit Dynamisierung zu achten. Damit erhöhen sich die Renten. Kürzungen – wie sie manche Tarife vorsehen – sind damit ausgeschlossen.