Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung
Nürnberg ( rgm ). Wird ein Mitarbeiter im Job überfordert, kann er kündigen und muss deswegen nicht mit den normalerweise vorgesehenen Abstrichen beim Arbeitslosengeld rechnen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Hessen entschieden ( Az. L 9 AL 129 / 08 ).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein 41-jährige Busfahrer eine Arbeit bei einem privaten Busunternehmen angenommen. Nach zwei Monaten kündigte er. Die Bundesagentur für Arbeit wollte das Arbeitslosengeld sperren. Zu Unrecht, denn der Mann konnte vor Gericht die Unzumutbarkeit der neuen Arbeit glaubhaft darlegen.