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Impfstoff-Debatte Astrazeneca: Experten finden kein erhöhtes Thromboserisiko

Weder die WHO noch die EMA sehen ein höheres Risiko bei der Nutzung des Impfstoffs von Astrazeneca. Laut Hersteller hat nun auch eine unabhängige Expertengruppe Entwarnung gegeben.

22.03.2021, 12:30
Soeren Stache
Soeren Stache dpa

Cambridge/London (dpa) - Eine neue Untersuchung hat nach Angaben von Astrazeneca kein erhöhtes Thromboserisiko durch den Impfstoff ergeben. Das Unternehmen teilte am Montag mit, eine unabhängige Expertengruppe habe keine Sicherheitsbedenken erhoben.

Auch die konkrete Suche nach Blutgerinnseln im Gehirn, sogenannten Sinusthrombosen, habe keinen Treffer ergeben. Mehrere Länder, darunter auch Deutschland, hatten das Präparat zuletzt ausgesetzt, weil in wenigen Fällen nach der Impfung Thrombosen, also Blutgerinnsel, in Hirnvenen aufgetreten waren. In Deutschland kann das Mittel mittlerweile wieder gespritzt werden.

Die Phase-III-Studie mit etwa 32.500 Probanden in den USA, Chile und Peru habe zudem die hohe Wirksamkeit des Corona-Impfstoffs bestätigt, betonte das britisch-schwedische Unternehmen. So schütze das Vakzin mit einer Wirksamkeit von 79 Prozent vor Covid-19, bei Menschen ab 65 Jahren liege dieser Wert sogar bei 80 Prozent. Das bedeutet, dass unter den älteren Probanden einer geimpften Gruppe 80 Prozent weniger Erkrankungen auftraten als unter denen einer Kontrollgruppe. Die Wirksamkeit über alle Altersgruppen hinweg in Bezug auf schwere Krankheitsverläufe liege sogar bei 100 Prozent, teilte Astrazeneca mit.

Der Impfstoff namens AZD1222 wurde von Astrazeneca zusammen mit der Universität Oxford entwickelt. Er wird seit Januar in Großbritannien in großem Stil eingesetzt.

Der britische Gesundheitsminister Matt Hancock sprach von "weiteren guten Nachrichten". "Die Ergebnisse einer US-Untersuchung des Oxford/Astrazeneca-Vakzins beweisen deutlich, dass der Impfstoff sowohl sicher als auch höchst effektiv ist", twitterte Hancock. Das Unternehmen kündigte an, bei der US-Arzneimittelbehörde FDA eine Notfallzulassung zu beantragen.

© dpa-infocom, dpa:210322-99-920673/4