Auch ohne Umgangsrecht: Elternteil hat Recht auf Infos
Weil der Vater mit der Entführung seines Kindes gedroht habe, wollte ihm die Mutter keine Infos über die gemeinsame Tochter geben. Ein Umgangsrecht hatte der Vater bereits nicht mehr. Die Sache ging vor Gericht.
Hamm (dpa/tmn) - Auch wenn ein Elternteil kein Umgangsrecht für sein Kind hat, hat es mitunter ein Recht auf Informationen über den Nachwuchs.
So soll ein getrennt lebender Vater nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 2 WF 191/15) alle sechs Monate Fotos und Auskunft über die Entwicklung seiner Tochter bekommen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für das 2010 geborene Mädchen, der Vater hatte auch kein Umgangsrecht. Die Frau legte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts ein: Demnach sollte der Vater jedes halbe Jahr Fotos und Auskunft über seine Tochter bekommen.
Die Mutter argumentierte, der Mann habe in einem Chat mit seinem Bruder Hass-Parolen über das Kind geäußert und mit einer Entführung gedroht. Die Richter sahen das anders, in dem Chat habe der Vater lediglich pubertäres Imponiergehabe an den Tag gelegt. Erhält er die Informationen, gefährde dies nicht das Wohl des Kindes.