Marktcheck der Verbraucherzentrale Auf jedem fünften Lebensmittel fehlt der Grundpreis
Halle (rgm). Der Lebensmittel-Einzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen in Deutschland. Demnach fehlen Grundpreisangaben vielfach gänzlich, werden falsch berechnet oder eine falsche Bezugsgröße wird zugrunde gelegt.
Die Verbraucherzentralen haben die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmittel-Einzelhandels überprüft. Bei mehr als der Hälfte der Lebensmittel wurden die gesetzlichen Vorgaben zur Grundpreisangabe nicht eingehalten.
- Bei jedem fünften Produkt fehlte die Grundpreisangabe völlig.
- Bei rund 40 Prozent der erfassten Grundpreisangaben wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.
- Bei 11 Prozent war der Grundpreis falsch berechnet.
- Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise.
Außerdem wurde fast jede zweite Grundpreisangabe als zu klein oder schlecht lesbar beurteilt.
Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Aufgrund des Marktchecks hat die Verbraucherzentrale den Eindruck, dass der Lebensmittel-Einzelhandel die Gestaltung der Preisetiketten dazu nutzt, die Grundpreisangabe zu verschleiern und so transparente Information über die Preise verhindert.
Neben klaren gesetzlichen Vorgaben für die Preisangabe fordern die Verbraucherzentralen deshalb von den Ländern eine konsequente Überwachung der Preisangaben im Lebensmittel-Einzelhandel.