Patientenrechte Aufklärung am Vorabend der Operation ist zu spät
Frankfurt / Main ( dpa ). Ärzte dürfen die Eltern eines Kindes nicht erst am Vorabend einer Operation über mögliche Risiken aufklären. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ( OLG ) Frankfurt gilt dies jedenfalls, wenn es sich um einen gravierenden Eingriff handelt, der auch noch etwas Zeit gehabt hätte. ( Az .: 8 U 103 / 08 ).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schmerzensgeld- und Haftungsklage eines inzwischen sechsjährigen Jungen statt. Er war als Kleinkind am Herzen operiert worden. Dabei kam es zu Komplikationen, die zu einer lebenslangen Behinderung führten. Der Kläger macht geltend, seine Eltern seien nicht ausreichend, vor allem aber zu kurzfristig über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Daher sei ihre Einwilligung rechtlich unwirksam.
Das OLG schloss sich dieser Auffassung an. Die Richter betonten, eine Aufklärung über Behandlungsrisiken sei nur dann rechtzeitig, wenn der Patient oder die Eltern ohne vermeidbaren Druck in die Lage versetzt würden, ihre Entscheidung zu treffen. Das war hier nicht der Fall.