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Verkehrsrecht Betrunken auf dem E-Scooter: Auto-Fahrerlaubnis in Gefahr

Elektrische Tretroller kann man sich ausleihen oder kaufen. Fürs Fahren gelten einige Regeln, manche sind ähnlich wie beim Fahrrad - beim Alkohol aber sind sie strenger.

Von dpa 28.09.2023, 16:48
Nee, so besser nicht: Auch am Lenker vom E-Scooter gelten klare Promillegrenzen - die sind wie beim Auto. Wer sich nicht dran hält, riskiert auch den Autoführerschein.
Nee, so besser nicht: Auch am Lenker vom E-Scooter gelten klare Promillegrenzen - die sind wie beim Auto. Wer sich nicht dran hält, riskiert auch den Autoführerschein. Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Lüneburg - Alkohol im Straßenverkehr ist eine gefährliche Sache. Das gilt vor allem am Steuer von Kraftfahrzeugen. Und zu dieser Gruppe zählen als Elektrokleinstfahrzeuge auch die E-Scooter.

Auf den E-Tretrollern gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert damit auch seine Pkw-Fahrerlaubnis.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lüneburg, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 111 Qs 42/23).

Betrunken und mit Schlangenlinien durch die Nacht

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der nachts betrunken mit einem E-Scooter eine sechs Kilometer lange Strecke zurücklegte. Mit fast 1,5 Promille im Blut fuhr er dabei Schlangenlinien und dazu noch auf dem Radweg der falschen Straßenseite.

Noch in derselben Nacht wurde sein Führerschein sichergestellt und das Amtsgericht Celle entzog ihm vorläufig seine Fahrerlaubnis.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Seine Argumentation lautete unter anderem sinngemäß: Es war nicht viel los auf der Straße. Und betrunken auf dem E-Scooter zu fahren, ist weniger gefährlich, als das mit einem klassischen Kraftfahrzeug zu tun - etwa einem Auto.

Gibt das Landgericht der Beschwerde statt?

Damit hatte er keinen Erfolg. Das Landgericht stellte klar: Auch für E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille.

Wer diese überschreitet, begeht eine Straftat. Diese hat in der Regel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.

Allerdings: Wegen des geringeren abstrakten Gefährdungspotenzials gibt es einen Ermessensspielraum des Gerichts, um zu prüfen, ob im Einzelfall eine Ausnahme vorliegt. Hier kam das Gericht aber nicht zu dem Eindruck. So wies es die Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zurück. Über einen endgültigen Entzug hatte im Nachgang das Amtsgericht Celle noch zu entscheiden.