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Eltern unterwegs Das gilt für Kinder vorn im Auto

Ein Kind im Auto auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja, ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen?

Von dpa Aktualisiert: 02.02.2023, 15:58
Zwar gilt die Rückbank für Kinder als der sicherere Platz zum Mitfahren, aber auch vorn ist grundsätzlich die Mitnahme erlaubt.
Zwar gilt die Rückbank für Kinder als der sicherere Platz zum Mitfahren, aber auch vorn ist grundsätzlich die Mitnahme erlaubt. Christin Klose/dpa-tmn

München - Für die Mitnahme von Kindern im Auto gibt es eine grundsätzliche Regel: Sind diese jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, dürfen sie stets nur in einem passenden Kindersitz mitfahren.

Wer dieses und einige technische Vorkehrungen beachtet, kann den Nachwuchs auch vorn im Auto auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen, erklärt der Tüv Süd. Eine eigene Altersgrenze gebe es dafür nicht.

Bevor man ein Kind vorne mitfahren lässt, sollte man in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Autos nachlesen, was der Hersteller für die Mitnahme von Kindern auf dem Beifahrerplatz angibt.

So gibt es zum Beispiel Seitenairbags, die sich nicht deaktivieren lassen, so der Tüv. Diese könnten beim Auslösen den Kindersitz aus seiner sicheren Position drücken, weswegen Hersteller dann von einer Montage vorn abraten.

Beifahrer-Airbag ausschalten

Bei Babyschalen und Kindersitzen, die entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, muss laut Gesetz der rechte Airbag vorn deaktiviert werden, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz mitfährt.

Löst der Airbag ansonsten bei einem Unfall aus, drohen dem Kind erhebliche Verletzungsgefahren. Daher haben die meisten modernen Autos einen Schlüsselschalter, mit dem man die Funktion des Airbags ausschalten kann. Manche Autohersteller bieten auch eigene Kindersitzlösungen mit automatischer Deaktivierung an.

Wichtig: Ist keine der beiden Möglichkeiten vorhanden, ist die Mitfahrt auf rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz verboten.

Sitz weit nach hinten stellen

Nach vorne gerichtete Kindersitze sind laut Tüv Süd von der Airbag-Einschränkung nicht betroffen. Allerdings sollte bei vorhandenem Beifahrer-Airbag der Sitz möglichst weit nach hinten gestellt werden, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt.

Zwar biete grundsätzlich die Rückbank mehr Sicherheit für den Nachwuchs. Wenn man aber allein mit dem Kind unterwegs ist, könnte es für das Wohlbefinden von Elternteil und Kind von Vorteil sein, wenn man sich vorne sitzend im Blick hat, so die Prüfgesellschaft.