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Wechselsaison startet Diese Reifen sind ab Oktober keine Winterreifen mehr

Viele wechseln im Herbst von Sommer- auf Winterreifen. Gut, wenn die noch taugen. Modelle mit einem bestimmten Kennzeichen gelten ab 1. Oktober allerdings nicht mehr als Winter- und Allwetterreifen.

Von dpa 19.09.2024, 13:50
Reifen mit nur der alten „M+S“-Kennzeichnung sind nach einer Übergangsregel nun ab 1. Oktober nicht mehr zulässig als wintertaugliche Bereifung.
Reifen mit nur der alten „M+S“-Kennzeichnung sind nach einer Übergangsregel nun ab 1. Oktober nicht mehr zulässig als wintertaugliche Bereifung. Robert Günther/dpa-tmn

München - Sie wollen bald auf Winterreifen wechseln? Was, die sind vom Profil und Zustand her noch gut? Oder sie fahren ebensolche Ganzjahresreifen? Fein, aber gucken Sie besser noch mal ganz genau hin.

Denn ab 1. Oktober gelten strengere Regeln, so der ADAC. Reifen, die nur eine „M+S“-Kennzeichnung tragen, sind ab 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen erlaubt. Vorher auch nur noch dann, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Das war eine Übergangsregel. Seit Jahren sind neue Winter – und Ganzjahresreifen nur noch zugelassen mit „Alpine-Symbol“ – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ab 1. Oktober sind nur noch diese als Winterreifen erlaubt.

Tragen Reifen beide Symbole, sind sie auch nach dem Stichtag weiterhin erlaubt, so der Autoclub. Und: Bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen dürfen rein rechtlich auch Reifen mit „M+S“-Kennung weitergefahren werden. Allerdings rät der ADAC im Sinne der Sicherheit davon ab, mit reinen Winterreifen etwa auch im Sommer zu fahren.

Wann muss man in Deutschland mit Winterreifen fahren?

Ganz einfach: immer dann sind Winterreifen nötig, wenn es winterliche Verhältnisse auf den Straßen gibt. Also muss man sie unabhängig vom Zeitpunkt immer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte am Auto montiert haben.

Das fordert die situative Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das heißt: Winterreifen müssen sich unabhängig von einem bestimmten Zeitraum am Auto drehen, immer dann, wenn sie erforderlich sind. Wer sich nicht daran hält und als Fahrer erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen – es werden 80 Euro, wenn er andere behindert. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Den bekommt auch der Halter und 75 Euro Bußgeld.