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Zu viele Punkte in Flensburg Schützt berufliche Not vor sofortigem Führerschein-Entzug?

Acht Punkte im Fahreignungsregister – das bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein betroffener Autofahrer klagte gegen den Sofortvollzug der Strafe. Und führte seinen Job als Grund an.

Von dpa 07.02.2025, 00:05
Ihre Papiere bitte! Bei einer normalen Verkehrskontrolle will die Polizei diese nur sehen. Anders der Fall dann, wenn nach zu vielen Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung eingezogen wird.
Ihre Papiere bitte! Bei einer normalen Verkehrskontrolle will die Polizei diese nur sehen. Anders der Fall dann, wenn nach zu vielen Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung eingezogen wird. Inga Kjer/dpa-tmn

München - Irgendwann ist es einfach zu viel – egal, ob man zu oft zu schnell gefahren ist, zu viel Promille im Blut hatte oder andere Delikte begangen hat: Wer acht Punkte in Flensburg erreicht hat, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Auch berufliche Vielfahrer können im Einzelfall nicht darauf hoffen, aufgrund einer Härtefallregelung davon ausgenommen zu werden oder wenigstens den sofortigen Vollzug zu verhindern. Das zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München, auf die der ADAC aufmerksam macht. (Az.: 11 CS 24.1933) 

Führerschein weg, Job weg?

In dem Fall wurde ein Autofahrer informiert, dass er acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erreicht hatte. Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis wurde von der Behörde angeordnet. Im Eilverfahren legte der Mann Rechtsmittel ein. Er wollte damit eine aufschiebende Wirkung bewirken, um den Führerschein nicht sofort abgeben zu müssen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis stelle für ihn eine unverhältnismäßige Härte dar, argumentierte er. Der Mann war in einem Job als Pharmareferent Vielfahrer. So würde ein Entzug seine berufliche Existenz gefährden. Auch den sofortigen Entzug – bis zur Entscheidung seines Härtefallantrages – stellte er als unverhältnismäßig dar.

So beurteilte das Gericht den Härtefallantrag

Vor Gericht bekam jedoch die Behörde recht. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Vereinfacht gesagt war das Gericht der Ansicht: Wer acht Punkte erreicht hat, dem sei die Fahrerlaubnis zwingend wegzunehmen. Das gilt auch für Vielfahrer, die dann einer beruflichen Härte ausgesetzt wären.

Wer so viele Verstöße begeht, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden, stellt demnach ein solches Gefährdungspotenzial dar, das auch der Sofortvollzug nicht ausgesetzt werden könnte.