Straßenverkehr Warndreieck, Rettungsgasse, Notruf: Was es bei einem Unfall zu beachten gilt
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt mit Unfällen in Berührung. Pannen, Staus, ein selbst verursachter Unfall oder Verkehr mit Polizei, Krankenwagen und Rettungsgasse: Das gilt es zu beachten.
Magdeburg/DUR - Immer wieder kracht es auf den Straßen in Sachsen-Anhalt. Vor allem die Autobahnen sind Unfall-Schwerpunkte. Das richtige Verhalten bei Pannen und Unfällen ist dabei essenziell. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Es hat gekracht: Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schritte). Unbedingt auf die eigene Sicherheit achten! Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen.
Wenn das Auto langsamer wird, sollte man schon einmal den Warnblinker einschalten, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Autofahrer sollten versuchen einen Parkplatz anzusteuern. Rollt der Wagen nur noch aus, kommt er am besten auf dem Pannenstreifen oder so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand zum Stehen.
Auch die Mitfahrer müssen abgesichert werden. Fahrer und Mitfahrer ziehen sich eine Warnweste über und steigen dann auf der Beifahrerseite, also der von der Fahrbahn abgelegenen Seite, aus dem Auto aus und begeben sich hinter die Leitplanke.
Sind alle Insassen in Sicherheit und mit einer Warnweste bekleidet, wird das Auto selbst abgesichert. Dazu stellt einer der Mitfahrenden das Warndreieck auf der Autobahn in 200 Metern Entfernung von der Pannenstelle am Straßenrand auf. Orientierung bieten die alle 50 Meter postierten Leitpfosten.
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Erst jetzt wird der Notruf abgesetzt: Wer das über eine der Notrufsäulen an der Autobahn macht, muss sich über Telefonnummern und Standorte keine Gedanken machen.
Die Säulen sind mit einer Standort-Kennung versehen, die Leitstellen wissen so immer, von wo aus der Hilferuf eingeht. Wer das Handy nutzt, ruft den Pannendienst an. Bei Pannen im fließenden Verkehr, wenn die Polizei die Stelle zusätzlich sichern muss, wird ein Notruf abgesetzt.
Für die notwendige Information über den Standort, können spezielle Smartphone-Apps nützlich sein, die die GPS-Koordinaten anzeigen.
Autounfall: Polizei rufen?
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizei gerufen werden. Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann das vertraglich verpflichtend sein.
Beweise zum Unfall sichern
Zeugenanschriften sollten notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen.
Die eigene Versicherung informieren
Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt werden. Berechtigte Ansprüche werden von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen, unberechtigte abgewehrt.
Was tun bei Bagatellschäden?
Bei Schäden bis 750 Euro genügt der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden sollte ein Gutachter eingeschaltet werden. Der Sachverständige darf selbst gewählt werden, die Kosten muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernehmen. Bei Kaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.
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Was tun bei Personenschäden?
Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Rehabilitation.
Schaden bei Unfall: Ansprüche geltend machen
Bei einem fremdverschuldeten Unfall werden die eigenen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
Um Ärger zu vermeiden und vollen Schadenersatz zu erhalten, rät der ADAC, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Beim fremdverschuldeten Unfall muss die unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen. Wichtig: Bei Streitfällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Ansprüche abdecken.
Unfall in einem Tunnel: Was ist zu beachten?
Grundsätzlich sollten Autofahrer Folgendes beachten: Abblendlicht einschalten, Radio anstellen und auf den Verkehrsfunk achten. Außerdem sollte man immer einen großen Abstand zum Vordermann einhalten und sich die Sicherheitseinrichtungen wie Notausgänge und Notruftelefone einprägen. Wichtig: Nie wenden oder rückwärts fahren, nur im Notfall anhalten und immer auf die Anweisungen und Informationen des Tunnelpersonals achten. Im Ernstfall kann richtiges Verhalten Leben retten.
Wer im Stau steckenbleibt, schaltet den Warnblinker ein, stellt den Motor ab und bleibt zunächst im Fahrzeug. Zudem sollten fünf Meter Abstand zum Vordermann eingehalten werden, um bei Bedarf schnell eine Rettungsgasse bilden zu können.
Nach dem Einschalten des Warnblinkers gilt: Das Fahrzeug in einer Pannenbucht, auf dem Standstreifen oder so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abstellen und den Motor ausmachen.
Auch in diesem Fall heißt es: Den Warnblinker einschalten, das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abstellen und den Motor ausschalten. Beim Aussteigen aus dem Auto auf den Verkehr achten und eine Warnweste tragen. Autofahrer sollten auch in diesem Fall das Notruftelefon benutzen, um die Rettungskräfte zu alarmieren und anschließend eventuell verletzten Personen helfen.
Was tun, wenn Feuer ausgebrochen ist?
Wenn es aus dem eigenen Fahrzeug raucht, sollte der Fahrer aus dem Tunnel herausfahren. Ist das nicht mehr möglich, das Fahrzeug abstellen, Motor ausschalten und den Zündschlüssel stecken lassen. Brennt ein anderes Fahrzeug, ist es wichtig, einen großen Sicherheitsabstand zu halten. Auch in diesem Fall müssen der Motor ausgeschaltet, der Zündschlüssel steckengelassen und die Rettungskräfte über das Notruftelefon informiert werden.
Selbst löschen sollte man ein Feuer nur im Anfangsstadium. Andernfalls vom Feuer weg den Tunnel so schnell wie möglich über die Notausgänge verlassen.