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Streit mit Kaskoversicherer Urteil: Nicht alle Marderbiss-Schäden werden erstattet

Wer sein Auto gegen Marderbisse versichert hat, wähnt sich auf der sicheren Seite. Doch nicht immer zahlt der Versicherer die gesamte Reparatur. Welche Einschränkungen es geben kann.

Von dpa 25.04.2025, 12:35
Marderschaden am Auto: Nicht jeder Biss ist automatisch versichert.
Marderschaden am Auto: Nicht jeder Biss ist automatisch versichert. Inga Kjer/dpa-tmn

Frankfurt/Berlin - Beißt ein Marder am Auto Kabel kaputt, springt meist die Kaskoversicherung ein. Doch hat das Tier Isoliermaterial beschädigt, bleibt man auf den Reparaturkosten dafür womöglich sitzen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29046 C 103/24), auf das das Rechtsportal „anwaltsauskunft.de“ verweist.

Im konkreten Fall hat die Versicherung Schäden durch Tierbisse an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und deren „unmittelbare Folgeschäden“ abgedeckt. Die Reparaturkosten für die Schläuche übernahm der Kaskoversicherer, doch nicht die Summe von etwa 1.200 Euro für die Beseitigung der Schäden am Dämmmaterial. Dagegen klagte der betroffene Autobesitzer.

Nur bestimmte Teile sind versichert

Ohne Erfolg. Das Amtsgericht wies die Klage ab, da das Isoliermaterial nicht zu den in der Klausel des Versicherungsvertrages genannten Teilen und auch nicht zu deren Folgeschäden zählt - also Schäden, die in dem Fall durch zerbissene Kabel, Schläuche oder Leitungen verursacht werden können. Defekte an der Lenkung oder am Motor, zum Beispiel. 

Der Schaden am Dämmmaterial indes ist laut Gericht als eigener und direkt vom Marder verursachter Schaden zu werten - und sei als solcher nicht versichert.

Auch das Argument des Klägers, dass die einschränkende Auslegung der Klausel überraschend sei, ließ das Gericht nicht gelten. Es sei nachvollziehbar, dass Versicherer ihre Prämien nur für klar definierte Risiken kalkulieren könnten und aus dem Grund nicht „alle Schäden“ abdecken müssten.