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Bei Kapitalerträgen ab 2015 kein Wahlrecht mehr Automatischer Abzug der Kirchensteuer

17.06.2013, 01:34

Berlin (dpa) l Bislang hatten Sparer die Wahl: Sie konnten entscheiden, ob Geldinstitute, Versicherungen oder Fondsgesellschaften neben der Abgeltungsteuer ihre Kirchensteuer einbehalten oder der Abzug über die Einkommensteuer-erklärung erfolgen soll. Dieses Wahlrecht entfällt ab 2015.

"Dann soll der Kirchensteuerabzug für Kapitalerträge über ein elektronisches Abrufverfahren erfolgen", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Wer seiner Bank bislang seine Kirchenzugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte, muss die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. "Ansonsten würde die Kirchensteuer hinterzogen werden", warnt Käding.

Wer ab 2015 nicht will, dass die Bank über seine Religionszugehörigkeit Bescheid weiß, kann sich einen Sperrvermerk eintragen lassen. "Dies muss schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen", erklärt Käding. Das Bundeszentralamt erteilt einen Vermerk, so dass die Banken das Religionszugehörigkeitsmerkmal nicht abrufen können. In dem Fall wird keine Kirchensteuer einbehalten. Der Steuerzahler muss weiterhin eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird.