Schmerzmittel-Großpackungen Bald Rezeptpflicht für Aspirin?
Bonn ( dpa ). Großpackungen des gängigen Schmerzmittels Aspirin sollte es nach Expertenforderung künftig nur noch auf Rezept geben. Kleinpackungen mit 20 Tabletten zur Selbstmedikation sollen auch weiter rezeptfrei erhältlich sein. Darauf verständigte sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) in Bonn. Hauptziel ist es, einem zu unkritischen und häufigen Gebrauch von Aspirin und ähnlichen Mitteln vorzubeugen.
BfArM-Abteilungsleiter Ulrich Hartmann bestätigte der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Branchendiensts " Apotheke Adhoc ". Für Verbraucher und Patienten ändert sich erst einmal nichts : Die fachliche Empfehlung muss vom Bundesgesundheitsministerium noch in eine Gesetzesvorlage umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung der geänderten Verordnung wird nicht vor 1. Juli gerechnet.
Nach der Experten-Empfehlung bleibt der Wirkstoff Acetylsalicylsäure ( etwa in ASS und Aspirin ) auch künftig grundsätzlich rezeptfrei. Verschreibungspflichtig sollen Packungsgrößen mit mehr als zehn Gramm Wirkstoff ( etwa 20 Tabletten ASS à 500 Milligramm ) werden. Das beträfe beim Beispiel ASS 50 er und 100 er Packungen.
Damit solle eine " Hürde " aufgebaut werden, dass Menschen bedenkenlos und ohne ärztliche Abklärung solche Schmerzmittel auch über längere Zeiträume schluckten, sagte Hagemann. Eine neue Risikobewertung dieser Mittel gebe es nicht.
Auch bei den Schmerzmitteln Ibuprofen, Diclofenac, Propyphenazon und Phenazon soll es Packungs-Höchstgrenzen geben. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Verschreibungspflicht für Großpackungen der Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol und Naproxen eingeführt.