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Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft durch den Bauherrn ist zwingend notwendig Bauhelfer müssen extra versichert werden

Von Uwe Strachovsky 16.08.2012, 03:23

Wer ein Haus baut, kann durch Eigenleistungen etliche Euro sparen. Packen auch noch Freunde und Verwandte mit an - umso besser. Aber der Bauherr muss sie versichern, sonst drohen saftige Strafen.

Berlin/Magdeburg l Auch wenn es sich um ein Privathaus handelt, so ist ein Hausbau-Projekt keinesfalls reine Privatsache. Denn wie es bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) heißt, wird der Eigentümer durch seine Tätigkeit "gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten". Damit hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der BG Bau als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Wer die Meldung versäumt, riskiert bis zu 2500 Euro Bußgeld. Allerdings wird nicht jeder zum Helfer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung: Fasst der Nachbar nur mal kurz beim Abladen mit an, gilt das als unversicherte Gefälligkeitsleistung.

Mit der Meldung allein ist es nicht getan - die Namen der Helfer und deren Arbeitsstunden müssen im so genannten "Eigenbaunachweis" angegeben werden. Aus den Stunden wird dann der Beitrag berechnet. In den alten Ländern kostet dieser 2,07 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern 1,76 Euro. Mindestens 100 Euro sind für den Bauzeitraum 2012 zu zahlen.

Eheleute sind keine Bauhelfer

Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind keine Bauhelfer. Sie können zwar auf Antrag ebenfalls einen gesetzlichen Unfallschutz bekommen, müssen es aber nicht. Denn der ist nicht billig: 2012 kostet der Jahresbeitrag laut BG Bau 6195,89 Euro oder 516,32 Euro monatlich. Angesichts dessen sollte der Bauherr prüfen, ob eine normale private Unfallversicherung nicht sinnvoller ist.

Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, die generell erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit durch den Unfall beispielsweise eine Verletztenrente zahlt, überweist die private Unfallversicherung die vereinbarten Gelder ab jedem messbaren Invaliditätsgrad. Zudem gilt sie weltweit und nicht nur auf der Baustelle.

Für seine unentgeltlich arbeitenden Freunde oder Verwandten kann der Bauherr eine zusätzliche private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Der Preis hängt von der Versicherungssumme ab, die Höhe der Entschädigung wird auf der Basis der so genannten Gliedertaxe berechnet. Verletzt sich beispielsweise der Schwager beim Sturz vom Dach seine Hand so schwer, dass sie danach steif bleibt, erhält er 55 Prozent der Versicherungssumme. "Das Geld der privaten Bauhelfer-Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu den Leistungen der Gesetzlichen", sagt Stephan Gelhausen vom Informationszentrum der deutschen Versicherer. Die Bauhelfer-Unfallversicherung ist nur für jene sinnvoll, die noch keine normale private Unfallversicherung haben. Denn Letztere gilt auch für Freizeit-Bauarbeiter.

Die private Bauhelfer-Police kann als Vertrag mit Namensnennung der Hilfskräfte abgeschlossen werden. Das lohnt dann, wenn immer die gleichen Personen mitmachen. Etwas teurer sind Versicherungen, in denen nur die Anzahl, nicht aber die Namen aufgelistet sind.

Detailliertere anbieterneutrale Informationen enthält die kostenlose Broschüre "Mit Sicherheit zum Eigenheim". Sie kann im Internet unter www.klipp-und-klar.de heruntergeladen oder telefonisch unter (0800) 3 39 93 99 beim Infozentrum der deutschen Versicherer bestellt werden.