Immer prüfen, ob Foto einer Lizenz unterliegt Bei Gratis-Bildern im Netz aufs Kleingedruckte achten
Berlin (dpa) l Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen für Gratis-Bilder. Kostenlos bedeutet allerdings nicht, dass der Nutzer damit alles machen darf. Stattdessen gelten je nach Quelle unterschiedliche Spielregeln. Darauf weist das Rechtsportal "iRights.info" hin. Es gibt zum Beispiel die sogenannten gemeinfreien Inhalte, an denen keinerlei Urheberrechte mehr bestehen - zum Beispiel, weil der Urheber darauf verzichtet. Solche Bilder dürfen tatsächlich beliebig genutzt werden.
Anders ist der Fall mit Fotos, die freien Lizenzen unterliegen: Diese dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Zwecke verwendet werden. Die bekanntesten freien Lizenzen sind die sogenannten Creative Commons, von denen es wiederum mehrere Varianten gibt. Urheber können damit die kommerzielle Verwendung ihrer Bilder verbieten oder den Anwender verpflichten, ein Foto nur mit Nennung der Quelle zu nutzen.
Bei lizenzfreien Bildern ist der Fall etwas anders, auch wenn der Begriff ähnlich klingt: Hier gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Manchmal wird der Begriff aber auch für kostenpflichtige Bilder ohne eingeschränkte Nutzung verwendet - genaues Hinsehen lohnt sich also.
Allerdings können Bildersucher auf keiner Fotoplattform hundertprozentig sicher sein, dass die Angaben auch stimmen, warnen die Experten: Häufig werden sie zum Beispiel von den Nutzern einer Plattform gepflegt. Wie zuverlässig die arbeiten, lässt sich nicht kontrollieren. Außerdem sagt eine Creative-Commons-Lizenz nichts darüber aus, ob abgebildete Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Selbst bei urheberrechtlich nicht geschützten Fotos kann es daher Ärger um das Recht am eigenen Bild geben.