Fall 1: Geldanlage Bei Vertragsabschluss auf Vor- und Nachteile achten
Die Sparkasse schwatzt über 70-Jährigen Bausparverträge auf, ärgerte sich eine Altmärkerin. Angeblich gäbe es dort mehr Zinsen, habe man einem betagten Ehepaar versprochen, doch als wenige Monate nach Vertragsabschluss ein Partner verstarb, bekam der Überlebende wegen der Gebühren weniger aus- als vorher eingezahlt worden war.
Wie kann man alten Menschen, die ja nicht mal Eigentum besitzen, geschweige noch ein Haus bauen wollen, das Geld so aus der Tasche ziehen?, fragte die Leserin.
Bei der Kreissparkasse wurde der konkrete Fall überprüft und kein Fehler festgestellt. "Nach sorgfältiger Prüfung der Beratungsunterlagen sowie nach Gesprächen mit der Kundenberaterin und der Geschäftsleitung sind wir der Auffassung, auch im vorliegenden Fall seriös und fachlich kompetent beraten zu haben", so die Kreissparkasse.
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sieht man ebenfalls keinen Grund, aus dem älteren Leuten von Bausparverträgen abzuraten wäre - ob nun mit oder ohne Wohneigentum. "In Zeiten niedriger Zinsen bieten oft die Bausparkassen akzeptable Verzinsungen an, die mit anderen Anlageprodukten nicht zu erzielen sind", so Heidi Lange, Leiterin der Beratungsstelle Magdeburg.
Zu beachten sei, dass die Bausparsumme nicht zu groß vereinbart wird. Bei Abschluss des Vertrages müsse auf die Vor- und Nachteile hingewiesen werden - dann wüssten die Sparer auch, dass eine Abschlussgebühr anfällt und in welcher Höhe. Gebühren seien im Übrigen auch dann zu zahlen, wenn in Fonds investiert wird oder Versicherungen, wie die bei älteren Leuten beliebten Sterbegeldversicherungen, abgeschlossen werden. Bei Bausparverträgen gebe es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, so ein weiterer Hinweis der Verbraucherberaterin.