Alle Belege für Finanzamt aufbewahren Bewerbungskosten können Steuerlast mindern
Berlin (dpa) l Ausgaben für Bewerbungen mindern die Steuerlast. Denn sie können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitnehmer, Hausfrauen, Selbständige oder Arbeitslose handelt. Bei Arbeitnehmern wirken sich die Aufwendungen steuerlich nur aus, wenn insgesamt die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro überschritten wird. Geltend gemacht werden können alle Aufwendungen, die notwendig sind, einen neuen Job zu finden. Einige Beispiele: Ausgaben für Bewerbungsfotos, Kopien, Beglaubigungen, Zeugnisse und Übersetzungen.
Grundsätzlich gilt: Bewerbungskosten müssen dem Finanzamt nachgewiesen werden. Das geschieht in der Regel durch Belege. Sind diese nicht verfügbar, kann gegebenenfalls auch mit Pauschalbeträgen abgerechnet werden.