Vergleich im Internet erlaubt BGH stärkt Wettbewerb zwischen Zahnärzten
Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb zwischen Zahnärzten gestärkt. Die Richter wiesen die Klage gegen eine Internetplattform zurück, auf der sich Patienten Kostenvoranschläge für Behandlungen einholen können (Az.: I ZK 55/08). Für diesen Service verlangt der Internetbetreiber vom Arzt 20 Prozent des mit dem Patienten vereinbarten Honorars. Die Kläger, zwei bayerische Zahnärzte, hielten dies für wettbewerbswidrig und erhielten in den ersten Instanzen auch Recht.
Nach Ansicht des BGH hat jedoch jeder Patient das Recht, mit dem Kostenvoranschlag eines Zahnarztes zu einem anderen zu gehen mit der Frage, ob dieser ein besseres Angebot vorlegen kann. Nicht anderes passiere auf der Internetplattform. Die Zahnärzte, die dort ihre Kostenschätzungen abgeben, handelten nicht unkollegial, sondern im Interesse der Patienten.
Die Richter wiesen auch den Vorwurf zurück, dass der Betreiber der Plattform sein Geld dafür erhalte, den Ärzten Patienten zuzuführen. Die Kläger hatten argumentiert, dies verstoße gegen die Berufsordnung der Ärzte. Das Geld wird nach Ansicht des Gerichts nur für den Service gezahlt, Ärzte und Patienten miteinander in Kontakt zu bringen. Welcher Arzt schließlich den Zuschlag erhalte, stehe nicht in der Verantwortung des Internetportals.