Fall 2: ALG II Bis zu zehn Euro monatlich sind anrechnungsfrei
Der Vermieter hatte Heiko Stadler in Halberstadt einige Euro gutgeschrieben. "Kann ich die überhaupt behalten oder werden sie als Einkommen angerechnet?", fragte sich der Hartz-IV-Bezieher.
Antwort bekamen wir von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende März diesen Jahres waren einmalige Einnahmen beim ALG II nicht anzurechnen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht überstiegen. Durch eine Änderung in den Rechtsvorschriften sind seit 1. April 2011 jetzt in jedem Kalendermonat bis zu zehn Euro anrechnungsfrei. Dies gilt nun nicht nur für einmalige Einnahmen wie Zinsen, Steuer- oder Betriebskostenerstattungen, sondern für alle Einkommensarten. Grundsätzlich ohne Folgen auf die Höhe des ALG II bleiben nach einer anderen Rechtsvorschrift Geldgeschenke, die Minderjährige anlässlich ihrer Firmung, Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe u.ä. erhalten. (goe)